Guten Tag Frau Frank,hier ist nichts zu tun:-------------------------------"Unter Nummer 16 der Bescheinigung ist der nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Arbeitslohn in den dafür vorgesehenen Feldern gesondert auszuweisen. Das Datenfeld ist optional und nur anzugeben, soweit steuerfreier Arbeitslohn geleistet wurde. Eine "Nullbescheinigung" ist unzulässig."https://www.elster.de/arbeitn_lstk.php-------------------------------Für optionale Felder legen wir keine Lohnart an. Der Wert "Null" als Platzhalter ist nicht anzugeben.Zur allgemeinen Frage: Für Lohnarten selbst anzulegen war bislang kein Bedarf. Programm bleibt dadurch deutlich einfacher.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen