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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Nils Petersen
Verfasst am 11.02.2011 um 17:17 Uhr
Ulrich Bohnen hat folgendes geschrieben:

Nachtrag/Hinweis:
Wenn Sie Urlaubstage in 2011 eintragen, werden diese zunächst als vom Resturlaub genommen betrachtet. Das ist, weil ab 1.4. der Resturlaub verfällt. 


Nein, nicht zwingend. Tarifverträge, Arbeitsverträge und freie Vereinbarungen machen es möglich, daß der alte Urlaubsanspruch auch über den 31.03. des neuen Jahres hinweg erhalten bleibt. Und im übrigen hat der EUGH mit Urteil vom 20.01.2009 entschieden, daß Arbeitnehmer ihren noch vorhandenen Urlaubsanspruch auch im neuen Kalenderjahr nicht verlieren, wenn sie den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnten. Das bedeutet im Extremfalle, daß dauerkranke Arbeitnehmer von Jahr zu Jahr immer wieder einen vollen Jahres-Urlaubsanspruch zusätzlich "obendrauf" erhalten und der immer weiter ansteigende Gesamtanspruch niemals verfällt. Entweder wird der Arbeitnehmer irgendwann wieder arbeitsfähig und hat dann einen möglicherweise mehrmonatigen Urlaubsanspruch oder der Arbeitgeber muß ihn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelten.
Ulrich Bohnen
Verfasst am 11.02.2011 um 12:49 Uhr

Nachtrag/Hinweis:
Wenn Sie Urlaubstage in 2011 eintragen, werden diese zunächst als vom Resturlaub genommen betrachtet. Das ist, weil ab 1.4. der Resturlaub verfällt. 

Ulrich Bohnen
Verfasst am 11.02.2011 um 12:40 Uhr
Abläufe Urlaubsverwaltung sind wie immer ... Ursache wird nicht im Programm liegen ...
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Gabi Westphal
Verfasst am 11.02.2011 um 12:07 Uhr

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen das Programm aktualisiert. Jetzt wir der Resturlaub 10  und der Jahresurlaub 11 nicht mehr zusammengerechnet. Als Gesamturlaub erscheint immer der Jahresurlaub 11 als Summe.

MfG  Gabi Westphal