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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
LohnFix Team Helmut Bitter
Verfasst am 07.07.2011 um 11:51 Uhr

Hallo,
mein Texte oben enthält leider einen Fehler. Es muss so richtig heißen:
-    Im Eingabefeld „AGS“ tragen Sie  AGS = 00000000  (8mal die Null) ein
Die Eingabe in LohnFix verlangt richtig für die AGS 8mal die Null.
mfg
Helmut Bitter

nadja ginster
Verfasst am 07.07.2011 um 10:46 Uhr

Hallo,
seit dem letzten Update verlangt das Programm einen 8stelligen Gemeindeschlüssel. In der Anleitung steht aber ganz klar, dass 6 Nullen gepflegt werden sollen.
Was ist jetzt richtig? Muss ich die Einträge ggf. ändern?
Viele Grüsse
Nadja Ginster

Anke Frank
Verfasst am 21.06.2011 um 13:17 Uhr
Hallo, Herr Bittner,

wenn wir schon mal dabei sind. Könnten Sie bitte auch die passenden notwendigen Einstellungen (sofern tatsächlich notwendig) für den Fall erläutern, wenn ein deutscher Arbeitgeber seinen deutschen Arbeitnehmer ins Ausland (Nicht-EU) auf eine Baustelle (seines Auftraggebers) entsendet und dieser Arbeitnehmer ausgesteuert wurde (Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes des Arbeitgebers liegt vor). In diesem Fall sind keine LoSt mehr einzubehalten, allerdings hat der Arbeitnehmer ja eine deutsche LoSt-Karte und auch eine ID-Nummer. Insbesondere geht es darum, dass die Zeile 16 in der elektronischen LoSt-Bescheinigung ordnungsgemäß befüllt wird.  Danke!
M.Courth
Verfasst am 18.06.2011 um 08:11 Uhr
Super, dass dieses Thema mal zur Sprache kommt. Wir hatten zeitweise auch zwei polnische Mitarbeiter für jeweils einige Monate beschäftigt und ich habe verzweifelt versucht an eine ID-Nummer zu kommen, weil Lohnfix bei der Abrechnung dann immer meckerte. Da der Arbeitsmarkt seit Mai für EU-Osteuropäer geöffnet ist, können wir sie fest anstellen. Die Eintragungen bleiben die gleichen, oder? Freundliche Grüße M.Courth
LohnFix-Team Helmut Bitter
Verfasst am 15.06.2011 um 16:25 Uhr

Hallo,
für alle AN mit Wohnsitz im Ausland, wozu mit häufigen länderübergreifenden Sondervereinbarungen auch die so genannten „Grenzgänger“ zählen, wird von dem zuständigen Arbeitgeber-Finanzamt eine „Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (§ 39 d in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 5 EStG)“ ausgestellt. Dabei ist die Steuerklasse „1“ obligatorisch. LSt und Solz sind einzuziehen, KiSt ist nicht einzuziehen.

Auf der Lasche „Adresse ….“ müssen folgende Eingaben gemacht werden:

-    den Auswahl-Schalter „LSt-Karte liegt vor:“ stellen Sie auf  „Besondere LStB“

-    im Auswahlfenster „Finanzamt“  wählen Sie das Finanzamt des Arbeitgeber-Betriebes aus

-    im Eingabefeld „Gemeinde“ tragen Sie nichts ein         

-    Im Eingabefeld „AGS“ tragen Sie  AGS = 000000  (6mal die Null) ein

-    im Eingabefeld „IdNr“ tragen Sie nichts ein        

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Bitter