Hallo zusammen,
die rechtlichen Belange brauchen Sie nicht klären ;-). Das ist bereits mit den KK´s geschehen. Anscheinend gab es dort über die richtige Formulierung Missverständisse. Von daher habe ich den Begriff "nachgestellt".
Mir geht es bitte nur um die Abwicklung im Programm!
Ich gebe also unter "Urlaub/Fehlzeit" Grund der Abwesenheit: "unbezahlter Urlaub" ein, und zwar für beide Monate. Dann erstelle ich eine Lohnabrechnung über 0,- Euro und sollte für Ende Juli eine SV-Meldung 34 automatisch erhalten? Ich erhalte den Hinweis: Bruttoverdienst ist gleich Null, wenn ja bitte Fehlzeit eintragen.
Mache ich etwas falsch?
Hallo,
ich hab die ganze Zeit gegrübelt - was das heißen soll.... Sie meinen den "Nachgehenden Leistungs-anspruch", nicht wahr? Dies bedeutet, dass Versicherungspflichtige, deren Mitgliedschaft endet, noch für einen Monat nach dem Mitgliedschaftsende Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. (aus Wiki zitiert) Wie das in Ihrem Fall bei 2-monatiger Schließung zu handhaben ist, wage ich nicht zu beurteilen. Üblicherweise werden die AN bei Schließung abgemeldet, und haben dann diese 1-monatige Nachlaufzeit. Ich würde dringend empfehlen, hierzu einen Steuerberater und/oder die Krankenkassen zu befragen.
MfG Christiane Nettler