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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Maike Voß
Verfasst am 18.07.2011 um 12:05 Uhr
Hallo,
bitte überprüfen Sie, ob Sie die Fehlzeit richtig eingegeben haben. Wenn ja sollte der Schalter "Buchen" freigegeben sein.
Herzliche Grüße
Maike Voß
chbogner
Verfasst am 16.07.2011 um 19:29 Uhr

Hallo zusammen,

die rechtlichen Belange brauchen Sie nicht klären ;-). Das ist bereits mit den KK´s geschehen. Anscheinend gab es dort über die richtige Formulierung Missverständisse. Von daher habe ich den Begriff "nachgestellt".

Mir geht es bitte nur um die Abwicklung im Programm!

Ich gebe also unter "Urlaub/Fehlzeit" Grund der Abwesenheit: "unbezahlter Urlaub" ein, und zwar für beide Monate. Dann erstelle ich eine Lohnabrechnung über 0,- Euro und sollte für Ende Juli eine SV-Meldung 34 automatisch erhalten? Ich erhalte den Hinweis: Bruttoverdienst ist gleich Null, wenn ja bitte Fehlzeit eintragen.

Mache ich etwas falsch?

LohnFix-Team Helmut Bitte´r
Verfasst am 14.07.2011 um 09:44 Uhr
Hallo, vielen Dank Frau Nettler für Ihren guten Text. Die rechtlichen Belange können und dürfen wir nicht beantworten. Da hat Frau Nettler vollkommen Recht. Dazu holen Sie sich Rat vom Steuerberater und/oder von den Krankenkassen. Allerdings können Sie mit LohnFix eine Meldung 34 erzeugen (lesen Sie dazu auch noch einmal in der LohnFix-Hilfe - Indexsuche "34er Meldung"). Wenn Sie in 2 folgenden Monaten lückenlos auch für Sonn- und Feiertage die Fehlzeit "unbezahlter Urlaub" eingeben und in diesen beiden Monaten mit Nullabrechnungen buchen, wird durch das Buchen des 2. Monats eine Meldung 34 erzeugt. mfG Helmut Bitter
Christiane Nettler
Verfasst am 13.07.2011 um 16:16 Uhr

Hallo,

ich hab die ganze Zeit gegrübelt - was das heißen soll.... Smilie Sie meinen den "Nachgehenden Leistungs-anspruch", nicht wahr? Dies bedeutet, dass Versicherungspflichtige, deren Mitgliedschaft endet, noch für einen Monat nach dem Mitgliedschaftsende Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. (aus Wiki zitiert) Wie das in Ihrem Fall bei 2-monatiger Schließung zu handhaben ist, wage ich nicht zu beurteilen. Üblicherweise werden die AN bei Schließung abgemeldet, und haben dann diese 1-monatige Nachlaufzeit.  Ich würde dringend empfehlen, hierzu einen Steuerberater und/oder die Krankenkassen zu befragen.

MfG Christiane Nettler

chbogner
Verfasst am 13.07.2011 um 10:24 Uhr
Hallo, unsere Filiale wird für zwei Monate geschlossen. Erstes Monat "unbezahlter Urlaub" Abrechnung über 0,- Euro => soweit klar Zweites Monat "Nachgestellter Leistungsanpruch" d. h. es ist eine SV-Meldung mit Grund 34 zu erstellen. a) Wie erstelle ich diese? b) Welchen Abwesenheitsgrund muss ich wählen oder kann man hier freilassen? Herzlichen Dank!