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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Westphal, Gabi
Verfasst am 22.09.2011 um 11:27 Uhr

Hallo,

vielen Dank....habe den Fehler schon korrigiert und die Meldungen rausgeschickt.

MfG Gabi westphal

Maike Voß
Verfasst am 21.09.2011 um 10:39 Uhr

Hier noch ein Auszug aus unserer LohnFix-Hilfe:

  

 
Unterbrechungsmeldung

Die wichtigsten Unterbrechungszeiten sind:
o        Bezug von Krankengeld   (Grund 51),
o        Mutterschutz    (Grund 51),
o        unbezahlter Urlaub    (Grund 51),
o        Elternzeit      (Grund 52),
o        Wehrpflicht (Grund 53),

 

An die Krankenkasse ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem oben genannten Grund abzugeben. Dies jedoch nur, wenn ein 'voller Kalendermonat' unterbrochen ist (und in diesem Monat eine evtl. freiwillige Zahlung 50 Euro nicht überschreitet; Mutterschutzgeld ist keine freiwillige Leistung). Wenn sich eine Unterbrechung an die andere anschließt, erfolgt ebenfalls keine neue Unterbrechungsmeldung (typischerweise: Elternzeit schließt an Fehlzeit Mutterschutz an: keine neue Meldung).

Voller Kalendermonat heißt nicht '30 Tage', sondern: alle Tage vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats sind unterbrochen. Nur dann sind die SV-Tage in diesem Monat Null, was Voraussetzung für eine Unterbrechungsmeldung ist.  Zur Erläuterung zwei Fallbeispiele:

Beispiel 1: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 23. März = keine Unterbrechungsmeldung, obwohl länger als 30 Tage unterbrochen, jedoch liegt  kein "voller Kalendermonat" der Unterbrechung vor.

Beispiel 2: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 1. April = der volle Monat März ist mit Krankengeld belegt, eine Unterbrechungsmeldung wird automatisch mit dem Buchen des Monats März erzeugt (nicht vorher).

 

Hinweis:

- Meldezeitraum der Unterbrechungsmeldung ist der Zeitraum vor der Unterbrechung.

- Eine Anmeldung nach einer Unterbrechung und Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt nicht.

- die Frage, inwieweit das alles logisch und systematisch passend ist, ist im SV-Meldewesen nicht zu stellen.

-------------------------------------------------------------------

Hinweis zur Eingabe:

Die Fehlzeiten werden im Kalender 'Urlaub/Fehlzeit' eingetragen, Wochenende und Feiertage sind ebenfalls als Fehlzeit zu markieren. Mit dem Schalter 'Zeitraum' kann der erste und der letzte Tag markiert werden.

 

Durch anschließendes Buchen der Abrechnung für diesen Monat wird die Meldung erzeugt, wenn die oben genannten zeitlichen Bedingungen erfüllt sind

Maike Voß
Verfasst am 15.09.2011 um 13:18 Uhr
Hallo, ist der Kalendermonat vom 1. - 31. unterbrochen, oder fing das Krankengeld erst an einem späteren Termin an? Falls dies nicht der Fall sein sollte, würden wir Sie bitten, dass Sie die Daten an den Support senden, oder dass wir mal mit der Fernwartung uns die Einstellung der Krankentage anschauen. Herzliche Grüße LohnFix Team Maike Voß
Westphal, Gabi
Verfasst am 15.09.2011 um 12:08 Uhr

Hallo,

ich habe 2 Mitarbeiter die schon einige Wochen krank sind. Es wird aber immer noch keine Unterbrechnungsmeldung erzeugt, obwohl sie schon mehr als einen Monat Krankengeld erhalten und ich bei Fehlzeiten auf Krankengeld gesetzt habe.

MfG  Gabi Westphal