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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 07.11.2011 um 11:36 Uhr

Danke Herr Bohnen, ist schon geschehen!Smilie Mfg Christiane Nettler

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 07.11.2011 um 11:15 Uhr

Hallo Frau Nettler,
Kollege teilte mir mit, dass die Einstellung 'Arbeitsunfall' im Erstattungsantrag in der aktuellen Programmversion keine weitere Auswirkung hat, der Antrag kann also erstellt werden.
Danke für den Hinweis, das temporäre Problem ist erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 07.11.2011 um 10:10 Uhr
"Arbeitsunfall = Krankheit,d.h. Erstattung erfolgt mit U1 seitens der Krankenkasse" Jepp, genau so isses! (Tatsächlich mal ein Fall, der für den AG vereinfacht wird!) MfG Christiane Nettler
holthaus
Verfasst am 05.11.2011 um 11:43 Uhr

Arbeitsunfall = Krankheit,d.h. Erstattung erfolgt mit U1 seitens der Krankenkasse.

Krankenkasse setzt sich dann mit der BG auseinander, die beim AG einen Unfallbericht anfordert.

Ulrich Bohnen
Verfasst am 04.11.2011 um 19:45 Uhr

Interessante Frage. Bei Arbeitsunfall könnte die Unfallversicherung für die Erstattung zuständig sein. Der Frage muss ich weitergeben ...
mfG
Ulrich Bohnen