Danke Herr Bohnen, ist schon geschehen! Mfg Christiane Nettler
Hallo Frau Nettler,Kollege teilte mir mit, dass die Einstellung 'Arbeitsunfall' im Erstattungsantrag in der aktuellen Programmversion keine weitere Auswirkung hat, der Antrag kann also erstellt werden. Danke für den Hinweis, das temporäre Problem ist erledigt.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Arbeitsunfall = Krankheit,d.h. Erstattung erfolgt mit U1 seitens der Krankenkasse.
Krankenkasse setzt sich dann mit der BG auseinander, die beim AG einen Unfallbericht anfordert.
Interessante Frage. Bei Arbeitsunfall könnte die Unfallversicherung für die Erstattung zuständig sein. Der Frage muss ich weitergeben ...mfG Ulrich Bohnen