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Die letzten 5 Antworten: |
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
19.12.2011 um 15:03 Uhr
nur zur Bestätigung: unter dem Stichwort ' Wechsel Ende des Monats' findet sich in den Erläuterungen: Bei Wechsel des Rechtsverhältnisses zum Monatswechsel ist der 'Vormonat' mit unveränderten Stammdaten zu buchen, ohne Austritt. Folgemonat: Die Abrechnung im darauf folgenden Monat wird mit den geänderten Stammdaten gebucht ...
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IBT |
Verfasst am
16.12.2011 um 12:50 Uhr
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Also ist es für mich einfacher als gedacht. Supi!!!
Schönes Wochenende an alle!
Gruss Silvi
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Christiane Nettler |
Verfasst am
16.12.2011 um 12:05 Uhr
Hallo, Schlüsselung und alles weitere ändern ab 01/2012 reicht völlig. Die Ummeldungen werden dadurch automatisch erzeugt. (Auch gerade beim Jahreswechselseminar der Krankenkasse gewesen??? ) MfG Christiane Nettler |
IBT |
Verfasst am
16.12.2011 um 11:22 Uhr
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
- unser Student ist in einem dualen Studiengang (seit 01.10.2011). Bisher war er als geringfügig beschäftigt erfasst (300,00 je Monat). Ab dem 01.01.2012 werden diese Studenten SV technisch neu eingruppiert.
- Ab 2012 ist er im Rahmen der betrieblichen Ausbildung eingegliedert.
- Wie verfahre ich nun am Jahresende? Melde ich ihn zum 31.12. ab und dann wieder zum 01.01. neu an? Oder ändere ich im Januar einfach den Schlüssel zur Sozialversicherung und die Personengruppe?
MfG Silvi
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