Mathias |
Verfasst am
17.01.2012 um 15:51 Uhr
Danke für die schnellen Antworten. In der Tat sind die Januarwerte aus den Dezemberwerten geschätzt. Werde das Schreiben also vorerst ignorieren.
An dieser Stelle auch ein Lob für das Programm. Ich nutze es seit 2005. Einfach zu verstehen, einfach zu bedienen, funktioniert und immer aktuell. Könnte mir aber auch noch neue Funktionen vorstellen, wie zB. das exportieren der Stammdaten in andere Programme, wie zB. zum Outllok Adressbuch, um doppeltes Erfassen zu vermeiden. Schön wäre auch, neben der Möglichkeit eines Serienbriefes, ein Emailverteiler.
Frische Grüße vom KuDamm Mathias |
Christiane Nettler |
Verfasst am
17.01.2012 um 13:26 Uhr
Ups, an die Schätzwert-Nummer hatte ich gar nicht gedacht - sind bei mir nur ein paar.... Aber gut, dass solch eine Anfrage kam! Da werde ich bei den Schätzbeiträgen den Betrag manuell eingeben zur Insg-U. Sonst habe ich hinterher wieder tagelang Anrufe von Kassenmitarbeitern, die offenbar noch jede Menge Zeit haben für solch Pillepalle-Anfragen. MfG Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen, Seyfried Informatik |
Verfasst am
17.01.2012 um 12:59 Uhr
Die einzige (unwahrscheinliche) Möglichkeit, die Insolvenzgeldumlage auszuschalten, wäre die Eingabe 'kein Ins.geld, da öffentlicher Dienst' in der Firmenverwaltung.
Ansonsten ist die Insolvenzgeldumlage in den Abrechnungen 2012 enthalten; siehe a) die Details auf der Arbeitgeberseite der Lohnabrechnung, b) den Text zu 2012 unter 'Was ist neu?' c) in den ca. zwölf Berichten über die gebuchten Abrechnungen, die alle SV-Beiträge aufführen, unter Berichte I und Berichte II.
Besonderheit Jahresumstellung: Wenn Sie als Schätzwerte für Jan. 2012 die die "Vormonatswerte aus Dez. 2011" laden, dann ist darin kein Insolvenzgeld für den Januar-Nachweis enthalten und das ist 'logo', es erklärt sich selbst. Dieses wird im Februar automatisch ausgeglichen, so funktioniert es Monat für Monat, jahrein und jahraus.
Hinweis: Auch bei den Krankenkassen arbeiten nur Menschen, pardon: Computer, die ihre Befehle mechanisch abarbeiten, ohne darüber nachzudenken, was in der maschinellen Meldung steht, die sie erzeugen. Damit die Krankenkassen ihre Prüfprogramme verbessern, hilft es, eine Rechnung über die Kosten zu versenden, die durch die fehlprogrammierte Plausibilitätsprüfung auf der beitragszahlenden Seite, das sind die Arbeitgeber, entstehen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
17.01.2012 um 10:53 Uhr
Hallo, könnte es sein, dass Sie die BN verschickt haben, als die Version 2012 noch gar nicht freigegeben war? Jetzt ist die Insolvenzgeld-Umlage vorhanden. Es gibt eine Lösung. Man kann die Nachweise auf "nicht versendet" umstellen. Aber dazu sollten Sie lieber den Support anrufen, der Sie anleitet.
Schöne grüsse nach Berlin! MfG Christiane Nettler |
Mathias |
Verfasst am
16.01.2012 um 14:47 Uhr
Habe von der AOK Niedersachsen den Hinweis bekommen, dass ab 2012 wieder eine Insolvenzumlage von 0,04 % erhoben wird. Im Beitragshinnachweis für Jan. 2012 ist dieses aber nicht berücksichtigt. Sie erwarten einen neuen Nachweis.
Habe ich hier etwas vergessen und wie kann ich die Nachweise für Januar 2012 mit der Umlage neu erstellen? Danke für die Unterstützung. Frische Grüße vom Berliner KuDamm |