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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 23.01.2012 um 10:21 Uhr

Hallo,

meiner Erfahrung nach beschleunigt es die Erstattung deutlich, wenn man nach Versand telefonisch oder per Fax die Kasse um Erstattung bittet.... Die sind da manchmal etwas dickfellig!

MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen
Verfasst am 20.01.2012 um 16:25 Uhr

Hallo,
hier machen Sie wie sonst auch einen Kassennachweis im Januar. Darin wird automatisch die Überzahlung als Differenz aus Vormonat enthalten sein. Die negativen Beträge muss die Kasse an Sie überweisen.
Mit freundlichen Grüßen'
Ulrich Bohnen

U.Wiech
Verfasst am 20.01.2012 um 15:00 Uhr
Hallo,
ich habe eine Problem das vielleicht keine ist oder ich nicht drauf komm.
Folgendes:
Ende Dezember habe ich den Kassennachweis für einen Mitarbeiter  ( Schätzung aufgrund der Daten des Vormonats ) gemacht. Nun ist der Mitarbeiter aber zum 31.12.2011 ausgestiegen und der Schätzungsbetrag für die Krankenkasse ist höher als bei der Beitragsabrechnung. Wie gehe ich nun vor um die zuviel gezahlten Beiträge 
wieder zurück zuerhalten, bzw. welches Formular benutze ich dafür?? 
Gruss U. Wiech