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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
karmann
Verfasst am 23.01.2012 um 18:04 Uhr

Hallo Frau Nettler,
perfekt auf den Punkt gebracht

MfG Karmann

Christiane Nettler
Verfasst am 23.01.2012 um 15:36 Uhr

Hallo,
zu solchen Fragen kann hier keiner eine Aussage treffen. Abgesehen davon, dass man dazu Kenntnisse über den Arbeitsvertrag, Branche etc. bräuchte - hier darf es dazu  keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich an ein entsprechendes Arbeitnehmer-Forum (einfach mal googeln) oder an einen Rechtsanwalt.

MfG Christiane Nettler

Das Bürotier
Verfasst am 23.01.2012 um 11:49 Uhr

Servus miteinander.
In der Firma in der ich arbeite bekommen alle ausgelernten einen Sachbezug in Form eines Tankgutscheins i.H.v. 44,00 Euro. Dies bezieht sich ja dann nur auf Eine Sache und zwar Benzin. Ich möchte nun auch einen Gutschein einfordern, weil ich aber keinen Führerschein habe würde mein Chef ihn mir nicht geben. Bezieht sich der Sachbezug nur auf Eine Sache, oder kann man das auch so händeln das man einen Gutschein im gleichen Wert über mehrere Wahren meiner Wahl bekommt?

Für Antworten danke ich im Voraus.
MfG
Das Bürotier