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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 21.02.2012 um 10:40 Uhr

Hallo,
da sollten Sie einfach mal bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen.
Was den "Zuschuss" angeht - geht es um den Arbeitgeber-Zuschuss zur KV? Da gibt es was Gegoogeltes:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenjob-fuer-Selbstaendige-welche-Folgen-fuer-die-Krankenversicherung-__f119396.html

Insbesondere die letzte Antwort lesen!

Mit freundlichen Grüssen Christiane Nettler

Pott
Verfasst am 20.02.2012 um 12:58 Uhr

Hallo,

haben eine Mitarbeiterin mit 15 Wochenstunden bisher KV+ PV -pflichtig, die außer diesem Einkommen auch selbständige Einkünfte erzielt. Nun hat Ihre KV (BEK-GEK) festgestellt, dass sie ab dem 01.02.2012 in ihrer Beschäftigung bei uns nicht mehr als KV- und PV- pflichtige Beschäftigte gilt. Aber mit Versicherungspflicht für die RV und Arbeitsförderung.  Muss sie mir jetzt eine bescheinigung über alle Einkünfte bzw. ihrer KV vorlegen oder wie berechne bzw. gebe ich ihren Zuschuss nun ein?

Schon mal danke im voraus.