Okay, der Punkt geht an Sie. Die Berechnung bei Einmalzahlung erfolgt aus kumulierten Werten und für das erste Halbjahr bleibt der Satz beim alten, so dass sich für diesen Zeitraum nachträglich kein höherer Zuschuss ergibt.Die Anpassung wird zur Verfügung gestellt.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Der Zuschuss hängt u.a. von der Höhe der Lohnzahlungen ab. Bei Einmalzahlung können auch die Vormonate eine Rolle spielen. Ohne die genauen Angaben im Einzelfall lässt sich keine Aussage treffen.mfGUrlich Bohnen