Aus der LohnFix-Hilfe ...Verfällt der Resturlaub am Jahresende?Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres und endet mit dem Jahresende. Der Urlaub ist also im Laufe des Jahres zu nehmen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Wenn dringende betriebliche oder personengebundene Gründe dies rechtfertigen, ist eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr zulässig. In diesem Fall ist der Urlaub bis zum 31. März zu gewähren und zu nehmen. In der Praxis wird Resturlaub auch über den 31. März hinaus gewährt. Möglich wird dies durch eine rechtliche Asymmetrie: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich zu Gunsten des Arbeitnehmers über den Wortlaut der gesetzlichen Regelung hinwegsetzen.Programmablauf: Ob das gesetzliche Datum 31. 3. als Verfalldatum des Resturlaubs in der Firma gelten soll oder nicht, kann unter ‚Firmendaten‘ ‚Sonstiges‘ eingestellt werden. Zweitens kann bei jedem Mitarbeiter und für jedes Jahr das Aufheben des Verfalldatums auch einzeln erfolgen (auf der Karteikarte Urlaub).
Hallo,richtig, es gibt dann noch eine andere Möglichkeit, wenn der Urlaub immer nicht verfallen soll: Stammdaten --> Firmenverwaltung --> Sonstiges --> Urlaubstage sollen am 31.03. verfallen (Häckchen entfernen)Herzliche GrüßeMaike VoßLohnFix Team