Hallo,a) die einfachste Handhabung ist, lohnfremde Zahlungen - Beispiel Spesenerstattung - nicht in die Lohnabrechnung aufzunehmen. Die Fibu-Buchung lautet dann einfach: Reisekosten 'Schmitt Norderney' an 'Bank' oder an 'Kasse', falls bar erstattet.Mit der Entscheidung, betriebliche Aufwendungen über Löhne laufen zu lassen (... ein Umweg ...), entsteht das Buchungsproblem, Lohn und betriebliche Ausgaben in der Buchungsliste-Lohn zu trennen. Dieses kann vollständig nur mit soviel Fibu-Konten im Lohnprogramm gelöst werden kann, wie es betriebliche Ausgabenerstattungen/ Konten hierfür gibt. b) Trotz dieser Grundsatz-Empfehlung wurde Ende Juni ein Posten/ ein Konto in die Buchungsliste aufgenommen: "Reisekosten werden in der Buchungsliste getrennt ausgewiesen, wenn im Kommentarfeld der Lohnart 'Bezug zum Nettolohn' ein Begriff wie 'Reisekosten' oder 'Reisekostenerstattung' eingegeben wurde."Für die unter a) genannte Empfehlung können Sie mich steinigen oder es würde jemand zeigen, was das Verfahren 'betriebliche Aufwendungen über Lohn' deutlich vorteilhafter als die Direktzahlung und -verbuchung macht. Freundliche GrüßeUlrich Bohnen
Hallo Frau Nettler,ja das mein Steuerbüro etwas schwierig ist, das weiß ich leider schon. :-(Ich muss trotzallem mit Ihnen auskommen, da ich auch nur angestellt bin.Was antworte ich denn auf die Frage, auf welches Konto die Reisekosten nun laufen?
Bei Lohnkonto steuerfreier Bezug - ist es trotzdem 4100? Wo wurden die Kosten im Buchungsjournal aufgeführt?Diesen Monat habe ich den Fall, dass ich eine Barablösung zu Arbeitsschutzkleidung pauschal an die Mitarbeiter auszahle. Steuer- und SV-Frei. Ist das wieder das gleiche Problem? Wenn ich die Kosten über steuerfreier Bezug auszahle, hat dann das StB die gleichen "Probleme"?Für mich sind diese Barablösungen allerdings kein Bezug zum Nettolohn, da es ja definitiv kein Auslagenersatz ist.....Vielen DankChristine Scherer (Sie lagen mir Frau also richtig)