Guten Tag Herr BohnenIhre Antwort kann man so nicht stehen lassen. Richtig ist, dass jede Menge (so viele sind es nun auch nicht) Positionen den Mitarbeitern über die Lohnabrechnung erstettet werden können. Das sind in der Regel Zahungen, die Steuer- und Sozialversicherungsfrei laufen. Aber, einige davon müssen dennoch auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen. So zum Beispiel die hier angesprochenen Spesen. Siehe Pos. 20 der Lohnsteuerbescheinigung. Wie bitte sollen diese Werte in die Lohnsteuerbescheinigung kommen, wenn sie nicht über die Gehaltsabrechnung gezahlt werden? Manuel? Geht nicht. Macht viel Arbeit. Auch ist es irreführend, das Thema "Buchungsliste" von einem "Text" in der Abrechnung abhängig zu machen. Wenn ich, um den Mitarbeitern bekannt zu geben, wofür sie die "Einmalzahlung (Urlaubsgeld) bekommen, so muss ich den Kommentar nutzen und drucken. Wenn dort bisher "Spesen" stehen werden das dann morgen "Reisekosten"? Außerdem was heist "Bezug zum NettoLohn?" Richtig ist doch wohl "steuerfreier Bezug", womit wir wieder am Anfang sind.mfgMartin Holik
Hallo Frau Nettler,ja das mein Steuerbüro etwas schwierig ist, das weiß ich leider schon. :-(Ich muss trotzallem mit Ihnen auskommen, da ich auch nur angestellt bin.Was antworte ich denn auf die Frage, auf welches Konto die Reisekosten nun laufen?
Bei Lohnkonto steuerfreier Bezug - ist es trotzdem 4100? Wo wurden die Kosten im Buchungsjournal aufgeführt?Diesen Monat habe ich den Fall, dass ich eine Barablösung zu Arbeitsschutzkleidung pauschal an die Mitarbeiter auszahle. Steuer- und SV-Frei. Ist das wieder das gleiche Problem? Wenn ich die Kosten über steuerfreier Bezug auszahle, hat dann das StB die gleichen "Probleme"?Für mich sind diese Barablösungen allerdings kein Bezug zum Nettolohn, da es ja definitiv kein Auslagenersatz ist.....Vielen DankChristine Scherer (Sie lagen mir Frau also richtig)