Guten Tag Herr Holik,der steuerfreie Verpflegungszuschuss, Pos.20 der LStBescheinigung, ist unter dieser Bezeichnung als Lohnart in LohnFix hinterlegt. Wenn aktiviert und gebucht, erfolgt auch der Ausweis auf der LStB in Pos. 20. Genauso bei allen anderen Positionen der LStB. Sie finden diese bei den Lohnarten.
In der LohnFix-Buchungsliste wird der Zuschuss mit den anderen Lohnbestandteilen unter 'Löhne und Gehälter' ausgewiesen. Momentan sehe ich noch nicht, warum es in der Fibu getrennt von dieser Position auszuweisen wäre. Diese ist natürlich auch eine 'Geschmacksfrage'. Unsere Sicht ist in den 'LohnFix-Erläuterungen' zur Buchungsliste dargelegt; zusammengefasst: 'in der Kürze sehen wir die Würze'. Die Buchungsliste ist knapp gehalten und folgt den Anforderungen des HGB.Falls Sie die Position 'steuerfreien Verpflegungszuschuss' summiert sehen wollen, finden Sie die Summe über alle Beschäftigte unter Berichte II, Lohnartenliste.
Der Begriff 'Spesen' ist nicht definiert. Wenn Reisekosten erstattet werden, dann ist es sinnvoll, es so zu nennen. LohnFix erkennt diesen Kommentar im Lohnkonto bei den 'Bezügen zum Nettolohn' und trägt es in der Buchungsliste getrennt von den Löhnen in das Konto 4660 (SKR 03) bzw. 6650 (SKR 04) ein. Mit diesem Schritt wurde der häufigen Erstattung von Reisekosten über die Lohnabrechnung Rechnung getragen - notwendig ist die Erstattung auf diesem Wege nicht. Wenn es andere Fälle gibt, dann diese bitte genau beschreiben (wie von Ihnen die Pos. 20, Verpflegungszuschuss), damit es sich konkret klären lässt.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo Frau Nettler,ja das mein Steuerbüro etwas schwierig ist, das weiß ich leider schon. :-(Ich muss trotzallem mit Ihnen auskommen, da ich auch nur angestellt bin.Was antworte ich denn auf die Frage, auf welches Konto die Reisekosten nun laufen?
Bei Lohnkonto steuerfreier Bezug - ist es trotzdem 4100? Wo wurden die Kosten im Buchungsjournal aufgeführt?Diesen Monat habe ich den Fall, dass ich eine Barablösung zu Arbeitsschutzkleidung pauschal an die Mitarbeiter auszahle. Steuer- und SV-Frei. Ist das wieder das gleiche Problem? Wenn ich die Kosten über steuerfreier Bezug auszahle, hat dann das StB die gleichen "Probleme"?Für mich sind diese Barablösungen allerdings kein Bezug zum Nettolohn, da es ja definitiv kein Auslagenersatz ist.....Vielen DankChristine Scherer (Sie lagen mir Frau also richtig)