Hallo Herr Bohnen,
es gibt grundsätzlich drei Instanzen mit denen es sich schlecht dikutieren lässt. Die eine ist das Finanzamt. Der Lohnsteuerprüfer hat uns bereits vor Jahren aufgegeben, dass wir "steuerfreie" von den "steuerpflichtigen" Lohnbestandteile in der Buchhaltung von einander trennen sollen. Wir haben bei der Prüfung drei Stunden gerechnet, um die Spesen aus dem Konto 4100 herauszurechnen. Damit ist die erste Instanz abgearbeitet. Die zweite Schelte habe ich mir von der Rentenversicherung eingefangen, die bei dem selben Mandanten die selbe Forderung aufgebaut hat, wie der Finanzamtsonkel. Glücklicherweise hatte ich die Daten von der Steuerprüfung und damit hat sich die Prüferin dann zufrieden gegeben.
Die dritte Instanz ist der Liebe Gott, dem der Steuerprüfer um nichts nachsteht. Daher rechne ich die Spesen lieber aus der Pos. 1 des Buchungsbeleges heraus und buche sie auf ein eigenes Konto. Da ich nur einen Mandanten habe, der von derartigen Zahlungen betroffen ist, kriege ich das schon hin. Es wundert mich, dass das Thema noch nicht von anderen Kunden angesprochen wurde. Ich gehe davon aus, dass die anderen Kunden es ebenso machen wie ich, ohne das zu thematisieren.
Mit freundichen GrüßenMartin Holik
Hallo Frau Nettler,ja das mein Steuerbüro etwas schwierig ist, das weiß ich leider schon. :-(Ich muss trotzallem mit Ihnen auskommen, da ich auch nur angestellt bin.Was antworte ich denn auf die Frage, auf welches Konto die Reisekosten nun laufen?
Bei Lohnkonto steuerfreier Bezug - ist es trotzdem 4100? Wo wurden die Kosten im Buchungsjournal aufgeführt?Diesen Monat habe ich den Fall, dass ich eine Barablösung zu Arbeitsschutzkleidung pauschal an die Mitarbeiter auszahle. Steuer- und SV-Frei. Ist das wieder das gleiche Problem? Wenn ich die Kosten über steuerfreier Bezug auszahle, hat dann das StB die gleichen "Probleme"?Für mich sind diese Barablösungen allerdings kein Bezug zum Nettolohn, da es ja definitiv kein Auslagenersatz ist.....Vielen DankChristine Scherer (Sie lagen mir Frau also richtig)