Hallo,danke für die plastische Beschreibung der Instanzen. An einer "geraden" Schnittstelle zur Fibu liegt mir viel. Folgende Gesichtspunkte:Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im HGB § 275 beschrieben. Personalaufwand ist demnach wie folgt zu liefern:...6. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung ...Die Konten '4100 Lohn und Gehalt' und '4130 soziale Abgaben AG' entsprechen dem HGB und dem Interesse nach einer gut lesbaren GuV (wobei über die Trennung in soziale Abgaben 'AG' und 'AN' noch zu sprechen wäre).
Wenn der Lohnsteuerprüfer mehr Details verlangt, dann ist m.E. die Lohnbuchhaltung der Teil der Buchführung, aus dessen Berichten und Aufgliederungen von 'Lohn und Gehalt' die Auskünfte hervorgehen. Mehr als die Zahl darf ein Steuerprüfer m.E. nicht verlangen (nicht in welcher Farbe und auf welchem Papier und in welcher Weise). Berichte II, Lohnartenliste ergibt die Aufschlüsselung über die Summe steuerfreier Zahlungen/ Verpflegungszuschüsse und kann ggfs. als Anlage auszugsweise dem Abschluss beigefügt werden. Die Zahlen liessen sich bis auf jede einzelne Abrechnung zurückverfolgen ... das ist Transparenz.Bzgl. Reisekostenerstattung u.ä. ergibt sich das Problem nicht, wenn diese getrennt überwiesen wird, damit dann direkte Verbuchung 'Reisekosten' an 'Bank'. Die Alternative mit der Lohnart 'Bezug zum Nettolohn' möglichst reduzieren. In der Buchungsliste könnte diese jedoch als 'davon'-Position unter 'Verbindlichkeit Auszahlung Arbeitnehmer' auftauchen.
Soweit hierzu, mit freundlichen GrüßenUlrich BohnenPS mit dem Ausweis der Kostenstellen/Abteilungen in der Buchungsliste steht ein weiteres Thema zur Schnittstelle Lohn-Fibu an.
Hallo Frau Nettler,ja das mein Steuerbüro etwas schwierig ist, das weiß ich leider schon. :-(Ich muss trotzallem mit Ihnen auskommen, da ich auch nur angestellt bin.Was antworte ich denn auf die Frage, auf welches Konto die Reisekosten nun laufen?
Bei Lohnkonto steuerfreier Bezug - ist es trotzdem 4100? Wo wurden die Kosten im Buchungsjournal aufgeführt?Diesen Monat habe ich den Fall, dass ich eine Barablösung zu Arbeitsschutzkleidung pauschal an die Mitarbeiter auszahle. Steuer- und SV-Frei. Ist das wieder das gleiche Problem? Wenn ich die Kosten über steuerfreier Bezug auszahle, hat dann das StB die gleichen "Probleme"?Für mich sind diese Barablösungen allerdings kein Bezug zum Nettolohn, da es ja definitiv kein Auslagenersatz ist.....Vielen DankChristine Scherer (Sie lagen mir Frau also richtig)