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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 14.01.2015 um 10:30 Uhr
Hallo,
eine Anmerkung noch: Sollte der "neue" Gehaltsempfänger in einer Krankenkasse sein, die bislang nicht zum Krankenkassen-
Repertoire gehörte, muß  noch ein Beitragsnachweis Januar generiert und verschickt werden. Da wird nämlich nichts in den nächsten Monat
übertragen. Übersieht man leicht mal...
Viele Grüße aus dem stürmischen Hannover
Christiane Nettler
Andrea Adam
Verfasst am 14.01.2015 um 09:47 Uhr
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung!
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 14.01.2015 um 09:00 Uhr

In beiden Fällen lautet die Antwort ja: SV-Ab- und Anmeldung werden mit dem Buchen der Januar-Abrechnung automatisch erstellt. Im Kassennachweis Februar wird bei beiden Kassen die Spalte Differenz aus Vormonat die Rück- bzw. Nachzahlung enthalten. Dieser Ablauf ist für die von der SV zertifizierten Programme so vorgeschrieben. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Andrea Adam
Verfasst am 14.01.2015 um 04:52 Uhr
Hallo,

die Abrechnung für Dezember 2014 wurde vollständig abgeschlossen und die Kassennachweise für Januar 2015 bereits gesendet. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ein Minijobber mit Wirkung ab 1.1.2015 fest angestellt wurde. Die Stammdaten würde ich da mit der Abrechnung für Januar, die Anfang Februar gemacht wird, entsprechend ändern (Änderung SV-Schlüssel und Änderung der KK). Sehe ich das richtig, dass vom System dann auromatisch eine nachträgliche Abmeldung des Minijobs zum 31.12.2014 generiert wird?

Wie verhält sich das dann entsprechend mit den Kassennachweisen, die für Januar ja bereits gesendet wurden? Durch den Wechsel von der BKN zur KK des Arbeitnehmers ergibt sich ja für Januar eine Änderung der schon gesendeten Kassennachweis-Daten. Erfolgt hier dann auch eine automatische nachträgliche Korrektur, sobald ich die Kassennachweise für Februar mit der nächsten Abrechnung sende? 

Herzliche Grüße!