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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 18.02.2015 um 11:54 Uhr

Hallo, 
aus meiner Sicht ist 'Austritt' mit ggfs. späterem Wiedereintritt das Passendste, da Mitarbeiter derzeit nicht weiterbeschäftigt wird. Ansonsten können Sie auch 'Sonderurlaub' oder 'unbezahlten Urlaub' nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Denise Schultheiß
Verfasst am 18.02.2015 um 11:37 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfixteam,

ich bin mir nicht sicher, was ich als Abwesenheitsgrund bei einem Minijobber nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung eintragen muß,
da Minijobber kein Krankengeld beziehen.
Können Sie mir da helfen?

Mit freundlichen Grüßen

Denise Schultheiß