Guten Tag Herr Förster-Netke,
Grundsatz ist zunächst, dass LohnFix sich in die Frage 'normale oder steuerfreie Zahlung?' nach Möglichkeit nicht einmischt. Die Entscheidung, ob eine Zahlung als steuerfrei einzustufen ist (oder normal oder pauschal zu versteuern), liegt beim Anwender. Wir können nur Hinweise in den Erläuterungen geben.
Ist die Entscheidung über die steuerliche Einordnung gefallen, dann können die bekannten üblichen Lohnarten ausgewählt werden. Darunter 'geldwerter Vorteil' (steuer- und SV-pflichtig) und 'steuerfreier Bezug' etc. zum Zinsvorteil aus Arbeitgeberdarlehen:Diese gelten als ein 'Sachbezug' (auch wenn ein Kredit zunächst kein 'Gegenstand' ist, wird der Kredit an den Arbeitnehmer im Lohnsteuerrecht so eingeordnet). Damit gilt das gleiche wie für alle Sachbezüge: Bis 44 Euro im Monat kann die Lohnart "steuerfreier Bezug" gewählt werden - und zusätzlich die Lohnart "Abzug vom Nettolohn", da der Vorteil nicht zur Auszahlung kommt (ein geldwerter Vorteil).
Übersteigt der geldwerte Vorteil 44 Euro, ist der volle Betrag als geldwerter Vorteil (=steuer- und SV-pflichtig) einzugeben. Diese Beurteilung (über 44 Euro) mit entsprechender Eingabe ist seitens des Anwenders vorzunehmen.Als Hürde in der Abrechnung sehe ich die Schwierigkeit, dass der Betrag zweimal eingegeben werden muss, denn auf die doppelte Eingabe ist nicht ohne weiteres zu kommen. Mit einer Lohnart 'steuerfreier geldwerter Vorteil' liesse sich das vereinfachen. Die Anregung sollten wir prüfen mit Berücksichtigung der Häufigkeit des Problems. Ich hoffe, Ihren Fall und die Frage dazu getroffen zu haben, mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen