zur Startseite
Zur Foren-Startseite
Antwort verfassen
Allgemeine Information
Name:
E-Mail:
Über neue Beiträge per E-Mail informieren
Sicherheitscode
Bitte tragen Sie den nebenstehenden Code in das Textfeld ein und entschuldigen Sie diese Umst&aumL;nde.
Sicherheitscode:
Beitragseditor
Zurück
Die letzten 5 Antworten:
Entwicklung
Verfasst am 11.08.2003 um 12:41 Uhr
Antwort: Das Programm rechnet Teilzeiträume richtrig ab. Möglich ist, dass der Teilzeitraum nicht sofort erkannt wurde, sondern erst nach einem Neuladen der Daten. Sie erkennen einen Teilzeitraum auf der Verdienstabrechnung daran, ob bei Ausgangsdaten unter Periode: Monat steht oder xy Tage.
Wir stellen unsererseits nun sicher, dass eine Änderung zB bei Austritt sofort als Teilzeitraum berücksichtigt wird.
Klaus-Joachim Peschke
Verfasst am 28.07.2003 um 15:33 Uhr
Ist es richtig, dass bisher keine Lohnabrechung im Niedriglohnbereich für die Fälle möglich ist, in denen nur ein Teilarbeitsentgelt gezahlt wird (z. B. wegen Ablaufs der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit). Sollte dies zutreffen, wird es für unbedingt notwendig erachtet, das Programm entsprechend zu erweitern, da diese Fälle nicht selten vorliegen dürften.
Zurück
nach oben