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Die letzten 5 Antworten:
Grießbach
Verfasst am 15.01.2007 um 11:09 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
vielen Dank für die prompte beantwortung. Die Änderung muss rückwirkend zum 01.12.06 gelten
MfG P. Grießbach
Bohnen
Verfasst am 15.01.2007 um 11:06 Uhr
Guten Tag,
Änderung ist vor der endgültigen Abrechnung Januar vorzunehmen, wenn diese Änderung auf das Versorgungswerk im Januar gilt.
mfG
U Bohnen, Entwicklung
Grießbach
Verfasst am 15.01.2007 um 10:56 Uhr
Wir haben einen neuen Mitarbeiter (Architekturbüro) seit 01.12.2006. Seit 01.12.2006 lief sein Antrag auf befreiung von der Bfa, nun, Mitte Januar ist er da. Dezember und auch die Meldung Anfang Januar sind raus. Wann ist der beste Zeitpunkt, das programm umzustellen auf das Versorgungswerk?? (Noch vor der endgültigen Abrechnung im jan oder nach erfolgter Abrechung Anfang Februar)
Über eine Antwort freue ich mich
MfG Petra Grießbach
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