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Die letzten 5 Antworten: |
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LS |
Verfasst am
22.07.2008 um 08:46 Uhr
Danke, Nach dem heutigen Update dürfte alles o.k. sein. Eine schöne Woche Lutz Schröder
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UB |
Verfasst am
19.07.2008 um 13:32 Uhr
Okay, der Punkt geht an Sie. Die Berechnung bei Einmalzahlung erfolgt aus kumulierten Werten und für das erste Halbjahr bleibt der Satz beim alten, so dass sich für diesen Zeitraum nachträglich kein höherer Zuschuss ergibt. Die Anpassung wird zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Lutz Schröder |
Verfasst am
19.07.2008 um 10:26 Uhr
Sehr geehrter Herr Bohnen, das laufende Gehalt des Betreffenden liegt seir mehreren Jahren bei monatlich 5300 ? und damit über allen Beitragsbemessungsgrenzen. Bisher hatte die Einmalzahlung keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss. MfG Lutz Schröder
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Ulrich Bohnen |
Verfasst am
17.07.2008 um 19:32 Uhr
Der Zuschuss hängt u.a. von der Höhe der Lohnzahlungen ab. Bei Einmalzahlung können auch die Vormonate eine Rolle spielen. Ohne die genauen Angaben im Einzelfall lässt sich keine Aussage treffen. mfG Urlich Bohnen |
Lutz Schröder |
Verfasst am
17.07.2008 um 09:37 Uhr
Hallo,
ich bins nochmal, der Effekt tritt nur ein bei gleichzeitiger Einmalzahlung. Dürfte aber doch nicht sein ?
Lutz Schröder
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