Hallo Frau Nettler,
danke für Ihre Antwort. Es ist richtig, daß die Einmalzahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Nur fällt beides hierbei nicht an, da das Jahresbrutto auf 0,00 steht. Setze ich das Jahresbrutto mindestens auf 0,50 Euro, dann gibt er mir auch die Abmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Unverhau
Hallo Frau Unverhau,
ich bin mir nicht sicher, deshalb eine vorsichtige Antwort... Ich kenne Einmalzahlungen eigentlich nur als steuer- und sv-pflichtig, weshalb mir die Berechnung im Programm auch richtig vorkommt. Hatte so einen ähnlichen Fall, der aber mit Abfindung endete - da wird dann in der Tat sv- und steuerfrei berechnet. Eine andere Möglichkeit hatte ich eben getestet, die funktioniert dann so, wie Sie sagen. Geht aber nur bei ausgeschiedenen MA, denen man etwas nachberechnet, ist also auch keine Lösung.
Mailen Sie am besten den Support an.
Bei Eingabe "Jahresbrutto" muss zumindest der Betrag der Einmalzahlung eingegeben werden, sonst rechnet das Programm nicht.
MfG Christiane Nettler
Hallo,
wir haben eine Arbeitnehmerin, welche seit Dez. 09 Krankengeld bezieht. Ab 19. April 2010 bekommt sie Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie bekommt noch Urlaubsabgeltung, welche als Einmalzahlung zu verbuchen ist.
Beim Buchen der Einmalzahlung berechnet mir das Programm Rentenvers., obwohl diese Zahlung steuerfrei (lt. Finanzamt) und SV-frei (lt. Krankenkasse) ist, da dieses Jahr das Jahresbrutto auf O,oo ist. Lasse ich das Jahresbrutto auf 0,00, dann ist keine Buchung möglich.
Vor allem gibt mir das Programm keine Abmeldung zum 19.10.2010 nach Buchung.
Wie kann ich diese Sache lösen?
Wäscherei Elite KG