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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Karmann
Verfasst am 27.05.2010 um 11:31 Uhr

Hallo Frau Vogel

bin der Meinung:

keine Bezüge, keine Abführung der VB und der Direktversicherung.

Sollte aber noch eine Einmalzahlung ev anteiliges Weihnachtsgeld oder Urlaubsabgeltung ausstehen,

könnte in Abschrache mit dem Mitarbeiter hiervon gewandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karmann

Anika Vogel
Verfasst am 27.05.2010 um 10:28 Uhr

Hallo,

ich hab da mal ein paar Fragen zur Elternzeit.

Ein Mitarbeiter geht ab 28.05. in Elternzeit, ohne Teilzeitbeschäftigung. Für Juni wird ja dann bei der Lohnabrechnung eine Nullsumme angegeben, allerdings erhält der AN eine Direktversicherung und VL wird ebenfalls abgeführt. Wie verhält es sich mit diesen Zahlungen?