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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Moritz Kipp
Verfasst am 20.05.2016 um 20:01 Uhr
Hallo Frau Scherer,

suchen Sie eine Liste, welche die steuerfreien Bezüge aufzeigt?

Die Buchungsliste können Sie nicht dazu heranziehen, denn hier wird eine reine Verrechnungsbuchung dargestellt, nämlich:

Lohn und Gehalt Verrechnung an Lohn Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt

Sprich die Auslagen, wie Reisekosten sind nur in den Verbindlichkeiten enthalten, somit ist zwangsläufig eine eigene Liste zur Buchung heranzuziehen. Diese gibt es leider in LohnFix nur über Umwege.

Es ist wunderbar, dass es diese Möglichkeit gibt, denn ohne entstehen diese Fehler.

Ich vermute eher, dass Ihr Buchhaltungsbüro folgende Auflistung sucht:
Ausschnitt

https://www.dropbox.com/s/0cdgpdwwv58jqi8/test.jpg?dl=0

Diese Auswertung erreichen Sie über Berichte II und die Lohnartenliste, hier noch den Bezug zum Nettolohn und alle Mitarbeiter auswählen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

Freundliche Grüße

Moritz Kipp

Christine Scherer hat folgendes geschrieben:

Hallo Frau Nettler,

ja das mein Steuerbüro etwas schwierig ist, das weiß ich leider schon. :-(

Ich muss trotzallem mit Ihnen auskommen, da ich auch nur angestellt bin.
Was antworte ich denn auf die Frage, auf welches Konto die Reisekosten nun laufen?

Bei Lohnkonto steuerfreier Bezug - ist es trotzdem 4100? Wo wurden die Kosten im Buchungsjournal aufgeführt?

Diesen Monat habe ich den Fall, dass ich eine Barablösung zu Arbeitsschutzkleidung pauschal an die Mitarbeiter auszahle.
Steuer- und SV-Frei.
Ist das wieder das gleiche Problem? Wenn ich die Kosten über steuerfreier Bezug auszahle, hat dann das StB die gleichen "Probleme"?
Für mich sind diese Barablösungen allerdings kein Bezug zum Nettolohn, da es ja definitiv kein Auslagenersatz ist.....

Vielen Dank

Christine Scherer (Sie lagen mir Frau also richtig)


Beste Grüße

Moritz Kipp
Christiane Nettler
Verfasst am 20.05.2016 um 14:40 Uhr
Christine Scherer hat folgendes geschrieben:

Und für die "falsche" Abrechnung im Februar, muss in der FIbu der Bruttolohn im Februar um die Reisekosten gekürzt werden und nachträglich auf Reisekosten gebucht werden.
Stimmt das so?

Um der Sache auf die Spur zu kommen, würde ich mir die Buchungliste Feb noch mal aufrufen und die Person mit Reisekostenerstattung separat anwählen (geht dort über Schalter). Dann läßt sich ganz gut aufdröseln, welche Konten mit welchen Posten bebucht wurden. So können Sie dem Steuerbüro mitteilen, wo die Reisekosten standen. (Sollte da allerdings wieder Konto 1755 bei Ihnen rauskommen, können Sie den Ball getrost  zurückspielen, das Steuerbüro muß es dann auf eigene Faust irgendwohin gebucht haben) :-)
MfG
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 20.05.2016 um 14:26 Uhr
zum anderen Punkt: Barzahlung für Arbeitskleidung
Das von Ihnen gewählte Vorgehen ist aus meiner Sicht vollkommen okay, Sie stellen einen summarischen Fibu-Beleg dafür aus.
Wie und warum kommt jetzt überhaupt die Lohnabrechnung ins Spiel?

Anderes Beispiel: Arbeitnehmer erhält 10 Euro um einen Kasten Wasser für sich oder für alle zu besorgen. 
Will Ihr Steuerbüro das über die Lohnabrechnung laufen lassen?

(Auch die Reisekostenerstattung ist zunächst kein Teil der Lohnabrechnung)-

Wir empfehlen, den Ball flach zu halten ... aber das ist nicht immer einfach.
Sie machen es schon mal richtig, hier zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Christine Scherer
Verfasst am 20.05.2016 um 14:22 Uhr
Hallo Herr Bohnen,

ja - das habe ich heute erst gelesen, dass ich das so machen kann. Ich werde es so für spätere Reisekosten-Erstattungen so nutzen.

Und für die "falsche" Abrechnung im Februar, muss in der FIbu der Bruttolohn im Februar um die Reisekosten gekürzt werden und nachträglich auf Reisekosten gebucht werden.
Stimmt das so?

Danke
Christine Scherer
Verfasst am 20.05.2016 um 14:16 Uhr
Nur nochmal zur Verdeutlichung, dass Reisekosten nicht unter Lohnkosten gebucht werden, weiß das StB ja, aber im Februar haben Sie das gesamte Brutto aus dem Buchungsjournal vermutlich auf 4100 gebucht, weil im Februarjournal der steuerfreie Bezug nicht extra aufgeführt wird.

Nachdem Sie aber ja die Belege aus den Reisekosten bekommen hat, fragen die sich vermutlich, von wo Sie die Kosten umbuchen müssen.
Also muss ich wissen, ob das Lohnkonto in Lohnfix steuerfreie Bezüge auf 4100 geht und somit das Lohnkonto um Bezüge erhöht hat, die nicht in 4100 gehören.

Dem StB fehlt glaube ich tatsächlich die Transparenz des Buchungsjournals aus Lohnfix.
Ich müsste solche "Sonderleistungen" die nicht regulär zur Lohnabrechnung gehören "manuell" in eine Excel Liste packen, um es rauszurechnen.

So hat es ja eine Vorschreiberin in diesem Thread bereits vorgeschlagen.

Gruß
Christine Scherer