Guten Tag Herr Winkhaus,Sie hatten ca. zu Beginn des Jahres das Feld 'Dauerbeitragsnachweis' angeklickt, um nicht jeden Monat bei gleichbleibenden Löhnen einen Nachweis verschicken zu müssen. Die Regel ist, dass dann auch der Dauernachweis bei einer Veränderung der Löhne oder Beitragssätze vom Anwender durch einen neuen Nachweis zu ersetzen ist; das war schon immer so.
Der Wunsch nach einem mitdenkenden Programm zwecks Ausgabe einer Warnung ist nachvollziehbar. Als Grenzen sind zu bedenken:- Der Dauernachweis tritt vorfällig in Kraft wie alle anderen Nachweise- Erst mit dem Schalter "Monat=abgeschlossen" lässt sich feststellen, ob die gebuchten Löhne mit dem Dauernachweis übereinstimmen. An dieser Stelle ist die Ausgabe eines Hinweises an den Anwender denkbar. Sie haben dann gefunden, dass in den Januar-Nachweis die fehlende Differenz aus Dezember automatisch miteinbezogen wurde. Der Ausgleich der Differenz ist im normalen Ablauf enthalten! ein Problem ist eigentlich gar nicht entstanden.
Ein beim Dauernachweis quasi mitdenkendes Programm zu haben heißt, ehrgeizig an einer exotischen Stelle zu sein. In jedem Fall kann es auf die Liste der späteren Aufgaben gesetzt werden. Danke für Ihr Verständnis:Ulrich Bohnen
Hallo Herr Winkhaus,mit der Lohnfix-Fassung von heute wird bei einer Beitragssumme, die von der Summe im Dauerbeitragsnachweis abweicht, ein Hinweis ausgegeben, wenn der Monat auf 'abgeschlossen' gesetzt wird (bis dahin können Abrechnungen geändert werden).Anschließend kann der Dauernachweis für den laufenden Monat oder den nächsten Monat aufgehoben werden. Es hängt von der Zahlungsweise und dem Zeitpunkt ab (Überweisung ist schon erfolgt oder nicht), ob die Änderung im aktuellen oder im Folgemonat im Nachweis erscheinen soll. Wie oben beschrieben, wird eine Differenz im Nachfolgemonat automatisch erfasst.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen