GutenTag Frau Scherer,die sozialen Abgaben der geringfügig Beschäftigten (Personengruppe 109) gehen aus der 'Beitragsabrechnung BKN', aus der Kontrollübersicht BKN und dem Kassennachweis BKN hervor. Machbar ist eine Aggregation für den gesonderten Ausweis in der Buchungsliste.Wäre noch interessant zu erfahren, was das Motiv hinter einer Verlängerung der Buchungsliste ist. Einen hohen Informationswert kann ich in der Aufteilung der sozialen Abgaben nicht sehen. Die Beitragsgruppe '6100' der PersGruppe 109 (Aufstockung in der RV) verdeutlicht, dass die 'sozialen Abgaben' unabhängig von der Personengruppe den gleichen Sachverhalt (SV-Abgaben) zum Inhalte haben.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo Frau Scherer,
die Begründung ist schon interessant, die darauf hinausläuft: Wir haben das schon immer so gemacht, jetzt fehlt uns der Anschluss ...
Ergebnis: Wir machen auch das Konto 4144, wenn ein paar andere Sachen erledigt sind.Wenn es aber keine weitere Begründung gibt, bleibt als Lösung Nr 1, der vom Steuerberater empfohlenen Verlängerung der Buchung nicht zu folgen und eine einzige Zahl für "Lohn und Gehalt" und dazu die "sozialen Abgaben" in die Fibu aufzunehmen. Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo Herr Bohnen,die nicht sehr aussagekräftige Begründung für ein extra Kto vom Steuerberater:"Sehr verehrte frau Scherer,
mir ist aufgefallen dass die Kosten für die Minijob soziale Abgaben wahrscheinlich bei Ihnen in die Sozialen Abgaben fliest, dies sollte man aber getrennt buchen und zwar soziale Abgaben für Minijobber Konto 4144, da sonst bei dem Jahresvergleich Vorjahr dies nicht übereinstimmt."Das hilft Ihnen jetzt bestimmt auch nicht weiter...Viele GrüßeC. Scherer