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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 17.02.2016 um 12:07 Uhr
Ja also dann!
Wer die Musik bezahlt, kann auch die Stücke aussuchen, würde ich sagen!
Christine Scherer
Verfasst am 17.02.2016 um 11:37 Uhr
Der Auftraggeber bin ja ich :-)

In sofern bestehe ich da auf gar nichts. Ich habe die Information von Herrn Bohnen erstmal an den StB weitergegeben. Mal sehen,
was dann kommt.

Danke!
Christiane Nettler
Verfasst am 17.02.2016 um 11:18 Uhr
Hallo,
ich finde die Begründung des Steuerberaters auch sehr putzig. Hätte er doch wenigstens gesagt: mein Auftraggeber verlangt das so! Dem hätte man ja kaum etwas entgegen zu setzen.
Allerdings (ich hab gerade mal nachgeschaut) weist der aktuelle SKR 03 tatsächlich dieses Konto für Minijob-Sozialabgaben aus, seit wann auch immer.
Heißt aber nicht, dass man es zwingend nutzen muß.
MfG
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 17.02.2016 um 10:35 Uhr

Hallo Frau Scherer,

die Begründung ist schon interessant, die darauf hinausläuft: Wir haben das schon immer so gemacht, jetzt fehlt uns der Anschluss ...

Ergebnis: 
Wir machen auch das Konto 4144, wenn ein paar andere Sachen erledigt sind.
Wenn es aber keine weitere Begründung gibt, bleibt als Lösung Nr 1, der vom Steuerberater empfohlenen Verlängerung der Buchung nicht zu folgen und eine einzige Zahl für "Lohn und Gehalt" und dazu die "sozialen Abgaben" in die Fibu aufzunehmen. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christine Scherer
Verfasst am 17.02.2016 um 10:23 Uhr

Hallo Herr Bohnen,

die nicht sehr aussagekräftige Begründung für ein extra Kto vom Steuerberater:

"Sehr verehrte frau Scherer,

 mir ist aufgefallen dass  die Kosten für die Minijob soziale Abgaben wahrscheinlich bei Ihnen in die Sozialen Abgaben fliest, dies  sollte man aber getrennt buchen und zwar soziale Abgaben für Minijobber Konto 4144, da sonst bei dem Jahresvergleich Vorjahr dies nicht übereinstimmt."

Das hilft Ihnen jetzt bestimmt auch nicht weiter...

Viele Grüße
C. Scherer