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Christof Fraund hat folgendes geschrieben:
Guten Tag,
einerMitarbeiterin (Minijob) wurde zum 31.10.22 gekündigt. Eine Steuer-ID war noch nicht hinterlegt.
Ein Arbeitsgericht hat nach Austritt eine Abfindung als Vergleich zahlbar in drei Monatsraten (Dez.-Feb.) auferlegt. (w/Hartz-IV Grenze)
Die Kommunikation mit der ehemaligen Mitarbeiterin ist erfolglos. Da ich nun zwingend eine Steuer-ID hinterlegen muss, habe ich ein Problem, die Abfindung abzurechnen.
Welchen Ausweg gibt es hier? (Schon während der Anstellung wurde mehrfach ohne Erfolg nach der Steuer-ID gefragt)
Danke
MfG
Christof Fraund
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Die letzten 5 Antworten:
Judith Wasner
Verfasst am 09.02.2023 um 15:47 Uhr
Judith Wasner hat folgendes geschrieben:
Abrechnung Steuer ID ist möglich. Stellt kein Problem dar bis zur Lohnsteuerbescheinigung.
muss heißen:
ohne
Steuer ID
Judith Wasner
Verfasst am 09.02.2023 um 15:44 Uhr
Abrechnung Steuer ID ist möglich. Stellt kein Problem dar bis zur Lohnsteuerbescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Fraund
Verfasst am 22.12.2022 um 10:45 Uhr
Guten Tag,
einerMitarbeiterin (Minijob) wurde zum 31.10.22 gekündigt. Eine Steuer-ID war noch nicht hinterlegt.
Ein Arbeitsgericht hat nach Austritt eine Abfindung als Vergleich zahlbar in drei Monatsraten (Dez.-Feb.) auferlegt. (w/Hartz-IV Grenze)
Die Kommunikation mit der ehemaligen Mitarbeiterin ist erfolglos. Da ich nun zwingend eine Steuer-ID hinterlegen muss, habe ich ein Problem, die Abfindung abzurechnen.
Welchen Ausweg gibt es hier? (Schon während der Anstellung wurde mehrfach ohne Erfolg nach der Steuer-ID gefragt)
Danke
MfG
Christof Fraund
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