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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
HAARSTUDIO M
Verfasst am 02.11.2012 um 13:40 Uhr
Hallo,

Christiane Nettler hat folgendes geschrieben:

Die Aufbewahrungspflicht wird dadurch nicht berührt, da die alten Daten ja auch im aktuellen Bestand enthalten sind.



genau das wollte ich nur bestätigt haben. Danke.

Gruß
Rainer

Christiane Nettler
Verfasst am 31.10.2012 um 10:28 Uhr

Hallo,

also ich schmeiße regelmäßig die alten Daten raus, alles, was älter als 3 Monate ist - inkl. Programm-Updates. Die Aufbewahrungspflicht wird dadurch nicht berührt, da die alten Daten ja auch im aktuellen Bestand enthalten sind. Irgendwo im Forum war das schon mal Thema, aber ich finde den Thread leider nicht mehr.

Mit freundlichen Grüssen
Christiane Nettler

HAARSTUDIO M
Verfasst am 27.10.2012 um 13:38 Uhr
Hallo,

mal eine Frage an die Experten:

Bei jeder monatlichen Datensicherung werden die Dateien
BBBBBBBB.dat_JJ_MM und
Kassen.kat_JJ_MM
neu angelegt, wobei BBBBBBBB die Betriebsnummer, JJ das Jahr und MM den Monat darstellt.

Bei einem Update mit Datenstrukturänderung werden auch noch die Dateien
BBBBBBBB.alt_NNN und
Kassen.alt_NN
neu angelegt, wobei NN bzw. NNN fortlaufende Nummern sind.

Der Sicherungsordner wird also immer voller. Es tut sich deshalb die Frage auf, ob sämtliche Dateien 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen oder ob das Programm ohnehin nur auf die neueste Datensicherung zurückgreift (bei den meisten Programmen ist das so), so dass ältere Dateien problemlos gelöscht werden könnten.

Wenn ja - welche Dateien dürfen gelöscht werden?

Gruß
Rainer