Verfasst am
17.03.2009 um 15:19 Uhr
Hallo Frau Gier, eigentlich benötige ich mehr Informationen über Ihre Eingaben -- welche Angaben wo gemacht Aber vorab 3 Hinweise: 1. wenn ein ausländischer AN eine Lohnsteuerkarte vorlegt, müssen Sie alle Daten der LSt-Karte wie z.B. Anschrift, Steuerklasse, Finanzamt, Gemeinde, AGS-Nr. usw. von der LSt-Karte entnehmen und eingeben 2. wenn der AN keine LSt-Karte vorlegt, muss auf der Lasche "Betrieb" bei "LSt-Karte liegt vor:" -- "nein" eingegeben werden, das geht aber nur bei Aushilfen wie "geringf. Beschäftigten" 3. wenn der AN keine LSt-Karte vorlegt, muss der AN eventuell von der Gemeinde/Finanzamt eine "besondere Lohnsteuerbescheinigung" beantragen und vorlegen. Dann muss auf der Lasche "Betrieb" bei "LSt-Karte liegt vor:" -- "besondere LStB" eingegeben werden und Eingabe AGS-Nummer = 00000000 siehe hierzu : http://www.berlin.de/sen/finanzen/suche.php?site=local&q=Lst+6 Bitte geben Sie doch mehr Infos bekannt wie: liegt LSt-Karte vor? oder liegt besondere LStB vor? wo ist der hier angemeldete Wohnsitz (Zweitwohnsitz)? oder ist der AN Grenzgänger? usw |