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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 18.02.2015 um 10:41 Uhr
Guten Tag,

die Einstellung der Lohnsteuervoranmeldung "einen Monat später senden" kann jetzt in der Firmenverwaltung - Finanzamt - Zahlperiode  eingestellt werden.

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team

                                            
Michael Stender
Verfasst am 21.07.2010 um 13:19 Uhr

Hallo,
dem Einwand von Frau Nettler kann ich auch nicht widersprechen. Die Inanspruchnahme des geldwerten Vorteils würde ich auch als Zufluss werten.
Von Ihnen Herr Bohnen finde ich es auch toll, dass Sie sofort auf den Beitrag eingegangen sind und die technischen Möglichkeiten geprüft haben. Die Konkurrenz dagegen zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass zunächst einmal abgewimmelt wird. Hier hat man für die Kunden sofort ein offenes Ohr.

Vielen Dank!
Michael Stender

Ulrich Bohnen, Lohnfix
Verfasst am 19.07.2010 um 11:35 Uhr

Hallo,

wenn unter Berichte I,  'Lohnsteueranmeldung' aufgerufen wird, dann wird diese Seite automatisch mit Werten gefüllt. Jedoch sind alle Felder 'weiß' mit 'blauer Schrift', damit wird angezeigt, dass sie überschreibbar sind. Der Bericht 'Lohnsteueranmeldung' kann also zugleich als Ausfüllhilfe benutzt werden (ebenso wie der Kassennachweis oder das Formular 'Umsatzsteuervoranmeldung' in FibuFix, was so von einigen Anwendern genutzt wird, ohne Buchungen vorzunehmen).

Die Frage einer manuellen Eingabe ist damit gelöst, auch für eine 'Nullmeldung' -> entsprechende Werte ausfüllen.
Es schließt sich die Frage an, ob dann nicht - für mehr Komfort - die Vormonatswerte automatisch geladen werden könnten. Das kann mit einem Extraschalter so gemacht werden, den ich versuchsweise mal angelegt habe.

Im Hinblick auf die Relevanz etc. liege ich mit der Beurteilung von Frau Nettler völlig auf einer Linie; die Berater bringen sich damit halt ins Gespräch. Der Schalter ist auf jeden Fall zu verstecken, um keine Verwirrung entstehen zu lassen. Wer im Menü nach rechts fährt und auf leeren Eintrag klickt, erhält die versteckte Funktion. Damit will ich es momentan bewenden lassen, einen wirklichen Fortschritt kann ich darin nicht sehen - sorry.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Nehrlich
Verfasst am 16.07.2010 um 18:28 Uhr

Hallo Frau Nettler,

in die Internetseite habe ich nicht geschaut, die Lohnsteuer ist doch aber erst dann fällig, wenn der Lohn auch tatsächlich gezahlt wurde. Man darf ja nicht vergessen, dass das manchem nicht immer möglich ist und es in der Tat im praktischen Leben zu einer um ein oder gar zwei Monate versetzen Lohnzahlung kommt - ganz einfach weil die Einnahmen fehlen. Da kann durchaus die Zahlung der Lohnsteuer zum kritischen Punkt werden, den man vermeiden kann, wenn man erst anmeldet und natürlich auch zahlen muß, wenn der Lohn auch tatsächlich gezahlt wurde. Ich kenne das und habe das erfolgreich praktiziert. Das waren allerdings noch Zeiten, da nix per online verschickt werden mußte und alles per Hand ausgefüllt werden konnte. Das Finanzamt hat das vollkommen akzetiert und das Arbeitsgericht mußte sich erst belesen und dann einräumen, dass ich nichts falsches getan hatte. Manchmal stelle ich mir nur die Frage, wie ich heutzutage ein solches Problem lösen könnte. Vielleicht müsste man auch wieder zu Zettel und Stift greifen und schlicht für die Zeit des Problemes Korrekturmeldungen per Post schicken. Jedenfalls hätte ich für den Herrn Stender Verständnis.

Christiane Nettler
Verfasst am 16.07.2010 um 13:48 Uhr

Hallo Herr Stender,

ehrlichgesagt - sowas sind für mich Pseudo-Tips. Der Aufwand, der durch die versetzte Meldung entsteht (die dann womöglich von Hand erstellt werden muß), steht in keinem Verhältnis mehr zur angeblichen Zinsersparnis. Buchhaltung, Lohnbuchhaltung kriegen Extraarbeit. Die Zeit, die ein Mitarbeiter dann einem mißtrauisch gewordenen Lohnsteueraußenprüfer für diese  Maßnahme Rede und Antwort stehen muß, dürfen Sie auch gleich einplanen. Und wehe, in den Lohnabrechnungen finden sich Geldwerte Vorteile + KFZ-Nutzung -  die sind nämlich nach dem Zuflusprinzip in den selben Monaten zu versteuern, in denen sie anfallen. Sowas haut Ihnen dann jeder Prüfer mit Wonne um die Ohren.

MfG Christiane Nettler