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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
LohnFix-Team Helmut Bitter
Verfasst am 28.07.2010 um 08:58 Uhr

Guten Morgen,

in der LohnFix-Hilfe können Sie nachlesen:

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Meldegrund  57:

Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI
Die Rentenversicherung fordert ggfs. eine Meldung an, um vor Rentenbeginn oder für einen Versorgungsausgleich die Ansprüche berechnen zu können.

Gehen Sie wie folgt vor:
-        Karteikarte 'Adresse'  wählen und hier bei
-        'Rente ab/Versorgungsausgleich per Ende ... '  Jahr und Monat einstellen (diese Angabe kann auf einen vergangenen Monat eingestellt werden).

Dann wird die Meldung 57 mit dem nächsten Buchen oder 3 Monate vor Rentenbeginn erzeugt.

mfG

Helmut Bitter

Gabi Westphal
Verfasst am 27.07.2010 um 15:58 Uhr

Hallo,

ich sollte für einen Mitarbeiter eine gesonderte Meldung Grund 57 für die Rentenversicherung wegen Scheidung erstellen. Ich habe das Formular für die Rentenversicherung per Hand ausgefüllt anhand der Daten der Juni Abrechnung. Wie kann man eigentlich bei LohnFix Grund 57 auslösen?

Gabi Westphal