Guten Tag Herr Wagner,jou, erklärt sich am Ende alles ... unsere Neuanwender gehen an das neue Programm natürlicherweise ran wie an das vorherige Gewohnte. Das gibt sich mit der Zeit ... Ruhe kehrt ein ... auch wenn wir die stoische Gelassenheit unserer neuen SV-Beauftragten Gina nicht erreichen werden .
"die ersten Mitarbeiter hatten schon Schreiben von KK wegen Beschäftigungsende" ... ups, das ist nicht der Meldegrund 36. Der besagt: "Wechsel der Software." Wenn es also ein "Ende-Schreiben" der Krankenkassen gibt: Da müsste sich Gina drum kümmern ... mampf, mampf. Die Kassen über den Inhalt des Meldegrunds belehren wollen: wir haben die Geduld nicht, wir können und wollen kein Konfuzius sein.Also das Ziel ins Auge fassen, ankommen und nicht zurückschauen. Monatsabschluss: Ein Hinweis auf Statusänderung vor Ende des Monats wird in das Programm eingebaut. Dann gehen evtl. Korrekturen einfach leichter. Durch Aufheben und damit Löschen einer Abrechnung. Das ist für die neuen Anwender, die wir zum Jahreswechsel ganz herzlich begrüßen durften, hilfreich.
nichtversandten Meldungen auch nicht versenden:Mehrere Möglichkeiten (wenn Aufheben der Abrechnung nicht mehr geht, weil abgeschlossen)1. Der Status "Monat=abgeschlossen" kann durchaus auch wieder auf 'in Bearbeitung' gesetzt werden! Flexi, flixi, Fix. Solange nicht die Lohnsteueranmeldung als letztes in der Reihe versandt wurde ... denn irgendwann ist wirklich abgeschlossen, dann geht:2. Berichte I, 'Anzeige SV-Meldungen', gelbe Listbox 'noch zu senden' betrachten, Meldungen ankreuzen und den Sendestatus unten links auf gesendet setzen.3. Löschen der Meldungen: das geht mit unserer Hilfe; ist aus meiner Sicht der beste Weg, weil dann in der Fernwartung ein Blick auf alles geworfen werden kann (stimmt die Meldehistorie bzw. wird sie stimmen?), am Anfang ein wichtiger Aspekt. Später läuft's mehr von selbst.
Jetzt bleibt's nur noch zu wünschen: Glückauf bei der Knappschaft und allen anderen Kassen!Ulrich Bohnen
Hallo Herr Bohnen,
grundsätzlich stimme ich Ihnen bei. In diesem Fall handelte es sich um Meldungen mit Meldegrund 13, die Lohnfix erst nach Monatsabschluß versendet. Da das alte Lohnabrechnungssystem Abmeldungen 36 versandt hat, wollte ich möglichst schnell die Anmeldungen raussenden (die ersten Mitarbeiter hatten schon Schreiben von KK wegen Beschäftigungsende). Die Fehler in den Adressfeldern (bei der Übertragung aus Lexware nach Lohnfix, bei ganz wenigen MA ein zusätzlicher Bindestrich nach der Hausnummer) kamen erst bei der Plausi-prüfung vor dem Versand zum Vorschein, da war der Monat aber schon abgeschlossen.
Die "Voreiligkeit" hatte natürlich auch noch den Grund, das ich die Prozedur des Monatsabschlusses als Frischling gerne ausprobieren und kennen lernen wollte. Zudem haben wir aus dem Programmwechsel und dem Jahresabschluß noch einige Nacharbeiter, mit dem schnellen Monatsabschluß hab ich da bei Lohnfix über den Arbeitsstand zusätzliche Klarheit.
Noch eine Frage: mit normalen Hausmitteln krieg ich die nichtversandten Meldungen wahrscheinlich nicht aus dem Archiv?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Wagner
Hallo Herr Wagner,am 27. Januar den Januar zu stornieren und neu abzurechnen ist ein 'Widerspruch in sich', weil der Monat Januar auf 'abgeschlossen' gesetzt wurde, bevor er kalendarisch tatsächlich vorbei war und 'historisch abgeschlossen' ist. Hier wäre 'Aufheben der Abrechnung' das Passendere gewesen.In der Hilfe zur Abschlussübersicht ist dieses wie folgt beschrieben:________________________________________________________________________________________Sie - die Abschlussübersicht - dient u.a. dazu, dem Programm mitzuteilen, wann die Bearbeitung eines Monats abgeschlossen ist.Hinweis: ein Monat muss keineswegs schon vor seinem kalendarischem Ende auf abgeschlossen gesetzt werden --> siehe auch Hinweise bei Kassennachweis.Solange ein Monat nicht auf 'abgeschlossen' gesetzt ist, können die gebuchten Verdienstabrechnungen aufgehoben werden (d.h. sie werden gelöscht, sie verschwinden). Nach dem Abschliessen des Monats und dem Versenden der Lohnsteueranmeldung können Abrechnungen nur noch storniert werden. Einen Monat 'in Bearbeitung' lassen hat den Vorteil, dass Abrechnungen aufgehoben und damit gelöscht werden können. Dies bedeutet, eine evtl. Anpassung von Daten ist ohne Storno möglich.
Hallo Frau Voß,
ich habe zwischenzeitlich eine Lösung gefunden: Die Januarabrechnung der betreffenden MA stornieren, Adressdaten ändern (wenn nicht schon geschehen, wie bei mir), Abrechnung wieder buchen. Damit wird im Februar eine Stornierung der Januarmeldung erzeugt und eine korrekte Januarmeldung. Jetzt kann ich die nicht versendbare Januarabrechnung und die Stornomeldung als gesendet markieren, sie verschwinden dann aus dem Postausgang ins Archiv. Die korrekte Januarmeldung noch versenden, Protokoll abholen und fertig ist die Laube.
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.