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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 15.04.2011 um 09:52 Uhr

Hallo,
nach Programmaktualisierung können Sie den Erstattungsantrag stellen, wenn die Abrechnung gebucht, aber der Monat noch nicht abgeschlossen ist.

M.Courth
Verfasst am 15.04.2011 um 07:49 Uhr

Vielen Dank,

ich bitte auch darum, den Bereich möglichst bald so zu aktualisieren, dass Krankmeldungen sofort abgegeben werden können. Der Zeitverzug ist doch erheblich, zumal man je nach Krankenkasse auch noch mehrere Wochen warten darf, bis das Geld eingegangen ist.

Morgendliche Grüße aus Köln Margret Courth

Maike Voß
Verfasst am 14.04.2011 um 15:54 Uhr

Hallo,

1. Verrechnung wird in den kommenden 2 Wochen zur Buchung freigegeben

2. U1 Anträge können in den nächsten Tagen schon vor den Abrechnungen erstellt werden (Ausnahme:
    Krankmeldungen, welche die Gegenwart- und Zukunft betreffen, sind hier ausgeschlossen)

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix Team

M. Dietrich
Verfasst am 14.04.2011 um 14:16 Uhr
1. U1-Erstattung dem Beitragskonto gut schreiben
2. Meldung innerhalb des lfd. Monats kann nicht gesendet werden.

Beispielvorgang:
MA ist vom 04. bis 15.04.11 krank.
Die Meldung zur Erstattung (U1) lässt sich aber erst im Mai absenden. Für April hat man aber am 27. die Vorrauszahlung zu leisten.

Fazit:
Es ergibt sich eine nicht erforderliche Belastung für den AG zum Vorteil für die KK. Ich würde schon gerne die Erstattung umgehend dem Beitragskonto gutschreiben lassen um die Zhalung am 27. zu reduzieren. (Bin ja nicht die Bank der KK). Ich sehe nicht ein, warum die AGs immer die Nachteile haben sollen. Bei Verzug berechnen die KKs ja auch SOFORT Sämniszuschläge und Zinsen.

Das muss doch nicht sein. Ich bitte um Korrektur zum Wohle der AGs

Danke und Gruß
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 07.04.2011 um 18:14 Uhr

Hallo,

a) bei der Ausgabe auf Papier war das Ausgabefeld für Lohn 'um eine Spalte verrutscht'. Der Punkt ist seit einigen Tagen behoben. Nach Aktualisierung sollte es sich wie erwartet darstellen.

b) 'letzter Arbeitstag':
Ein neues oder geändertes Verfahren ist immer umfangreicher als das vorherige (Naturgesetz). Beim Wechsel der Datenübertragung von Papier auf 'elektronisch' kommt eine Art 'Computerfieber' hinzu. Das Ergebnis ist eine endlose Eingabemaske, wie sie SV-Net für die Erstattungsanträge anbietet ("... aber das Senden es ist doch nur ein Knopfdruck").

Die Eingabemaske in LohnFix ist daher auf das erforderliche Minimum möglichst zusammengeschrumpft und die Felder werden möglichst automatisch gefüllt. So auch beim 'letzten Arbeitstag'.
Auch uns erscheint diese Information im Erstattungsantrag nicht von großer Relevanz zu sein, die Überschneidung mit dem Erstattungszeitraum liegt auf der Hand.
Wir könnten hierzu unsere SV-Berater befragen ... es ist jedenfalls ein 'Muss-Feld'. Ein leerer Eintrag würde zur Ablehnung des Datensatzes führen - der Empfänger verfügt durch die el. Übertragung über eine nie gekannte Kontrollkapazität.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen