Guten Tag Herr Osse,zunächst zum Eingangspunkt oben: die ortsabhängigen Feiertage - die es nur in Thüringen und Bayern gibt - können jetzt unter dem ersten Menüpunkt 'Sonderfunktionen' eingestellt werden.
------------Feiertagsvergütung:Wenn nach Sollzeit an einem Feiertag zu arbeiten gewesen wäre, ist die Vergütung dieser Ausfallzeit die gesetzliche Vorschrift.In der Auswertung einer Zeiterfassung kann das kaum anders dargestellt werden.Wenn Sie unter Optionen einstellen 'Sollzeit soll nicht zur Anwendung kommen', werden nur die Arbeitsstunden gemessen und übernommen.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Guten Tag Herr Herzog,
das werden wir in Kürze ändern.
Danke für den Hinweis und mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen