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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Autohaus Grieb
Verfasst am 18.12.2014 um 10:27 Uhr
Hallo Herr Bohnen,

vielen Dank für die Erläuterung.

Mit freundlichen Grüßen
E.Grieb    
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 18.12.2014 um 10:19 Uhr

Guten Tag im Autohaus,

ob und für wen Sie die Zeiterfassung einsetzen, entscheiden Sie. Die Kontrolle des Mindestlohns soll die "Zollverwaltung" durchführen. In den Branchen, die schon jetzt vom Zoll kontrolliert werden (Reinigung), ist der unterschriebene Stundenzettel der Nachweis der Arbeitszeit.

Die Urlaubsverwaltung ist die gleiche wie in LohnFix. Können Sie nutzen -- das ist Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Autohaus Grieb
Verfasst am 18.12.2014 um 09:33 Uhr
Hallo Lohn Fix-Team,

Ich hätte ein paar grundsätzliche Fragen zur neuen Zeiterfassung.

Gilt die Zeiterfassung nur für Geringfügige und Aushilfen etc. oder auch für die normalen Angestellten mit Festgehalt und 40-Stunden Woche? Was ja vollkommen unsinnig wäre da der Angestellte mit Festgehalt leicht ersichtlich weit über den Mindestlohn ist.

Müssen die Urlaubstage zwingend eingetragen werden (bei uns läuft die Urlaubsliste seperat, wird also nicht über Lohnfix verwaltet). 

Mit freundlichen Grüßen

E. Grieb