Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
18.12.2014 um 10:19 Uhr
Guten Tag im Autohaus,
ob und für wen Sie die Zeiterfassung einsetzen, entscheiden Sie. Die Kontrolle des Mindestlohns soll die "Zollverwaltung" durchführen. In den Branchen, die schon jetzt vom Zoll kontrolliert werden (Reinigung), ist der unterschriebene Stundenzettel der Nachweis der Arbeitszeit.
Die Urlaubsverwaltung ist die gleiche wie in LohnFix. Können Sie nutzen -- das ist Ihnen überlassen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |