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2116 mal gelesen |
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Christiane Nettler |
Verfasst am
24.10.2016 um 13:13 Uhr
Guten Tag, ich habe heute ein Problem mit folgendem Fall: Ich muß einen Praktikanten ohne Entgelt abrechnen. Nun hat der Mann Flüchtlingsstatus, keine Krankenkasse. Medizinische (Notfall)Behandlung findet auf Krankenschein vom Sozialamt statt. Ich schlüssele also: Beitragsgruppe 0000 und Personengruppe 190 Jedoch verlangt das Programm eine Krankenkasse. Minijobzentrale will es nicht, was ich auf Grund der Beitragsgruppe genommen hätte. Und nu? Nehme ich irgendeine Kasse, wird vermutlich eine Meldung erstellt, die auch bei der Kasse zu Verwirrung führt. Hat jemand eine Lösung?
Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
24.10.2016 um 15:24 Uhr
Hallo Frau Nettler,
die Frage habe ich soeben ich an unseren SV-Berater weitergeleitet ...
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
holthaus |
Verfasst am
26.10.2016 um 11:43 Uhr
Frage: Warum soll denn für einen AN ohne Bezüge eine Abrechnung erstellt werden? MfG F.Holthaus |
LohnFix |
Verfasst am
26.10.2016 um 12:40 Uhr
Hallo,
unser SV-Berater gibt folgende Auskunft:
Es wird eine Krankenkasse nach eigener Wahl ausgewählt. Die SV-rechtliche Beurteilung sollte mit dieser Kasse abgestimmt sein. Die arbeitsrechtlichen Genehmigungen vom Arbeitsamt müssen vorliegen, worauf hier nur am Rande hingewiesen wird.
Die Meldung mit PersGruppe 190 ist nur für die Unfallversicherung von Relevanz. Die Krankenkasse fungiert als Annahmestelle für die SV-Meldungen, die an die UV gehen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen Ihr LohnFix-Team |
holthaus |
Verfasst am
26.10.2016 um 12:50 Uhr
danke, man lernt ja nie aus. An die UV habe ich nicht gedacht. MfG, Holthaus |
Christiane Nettler |
Verfasst am
26.10.2016 um 13:27 Uhr
Hallo, ja - Herr Bohnen hat es ja schon geschrieben - die Unfallversicherung muß sein. Bin mal gespannt, wie die Kasse mit der Meldung klarkommt.....
Die arbeitsrechtlichen Genehmigungen vom Arbeitsamt müssen vorliegen Jep, und das ist auch genau der Grund, weshalb wir noch keinen Lohn zahlen dürfen, selbst wenn wir wollten. 3 Wochen Bearbeitungszeit für Arbeitserlaubnisse - sowas finden Ämter "zügig"!
Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Christiane Nettler |
Verfasst am
01.12.2016 um 11:14 Uhr
Hallo, kurzer Nachtrag: SV-Schlüssel 0000 und PGR 190 war für die Kasse kein Problem, haben auf Anhieb die Konstellation verstanden. MfG Christiane Nettler |
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