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5184 mal gelesen |
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Warkentin |
Verfasst am
26.01.2018 um 10:57 Uhr
Liebes Lohnfix Team,
ich bräuchte mal Hilfe in folgender Sache:
Ich muss einen Mitarbeiter Abmelden, der zuletzt August 2017 gearbeitet hat. Er hat im Oktober 2017 noch eine Auszahlung für seinen Resturlaub bekommen.
Ist die Stornierung so korrekt?: 1. Zuerst August Abrechnung aufheben. 2. Austritt zum 31.08.17 auswählen. 3. Abrechnung neu buchen.
Was passiert dann mit der Oktober Abrechnung?
Ich feue mich über eine zeitige Rückwantwort.
MfG Warkentin |
Christiane Nettler |
Verfasst am
29.01.2018 um 12:45 Uhr
Hallo Herr/Frau Warkentin, ich bin zwar nicht das Lohnfix-Team, aber antworte trotzdem mal. :-) Erstmal die Frage: Was ist im Oktober passiert? Eine Nachzahlung, die im August per Storno gebucht wurde? Dann wäre Ihr vorgeschlagener Weg richtig. Oder eine regelrechte Abrechnung (Urlaubsabgeltung) im Oktober? Dann sollte der Austritt auch besser zum 31.10.17 erfolgen, wenn irgend möglich.
MFG Christiane Nettler |
Warkentin |
Verfasst am
31.01.2018 um 11:20 Uhr
Hallo Frau Nettler,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja die Urlaubsabgeltung erfolgte im Oktober. Der September ist mit einem 0 Betrag gebucht!
MfG Warkentin |
Christiane Nettler |
Verfasst am
31.01.2018 um 12:25 Uhr
...spricht irgendwas gegen den (verspäteten) Austritt zum 31.10.? Wenn nicht, würde ich den als Datum setzen. Ansonsten müßte man alles ab September stornieren und in den August buchen. Das sollte man vermeiden. In diesem Fall also Oktoberabrechnung aufheben, Austritt setzen, buchen. Feddich! :-) |
Warkentin |
Verfasst am
01.02.2018 um 08:09 Uhr
So hab ichs gemacht. Vielen Dank :) |
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