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ml |
Verfasst am
18.09.2018 um 23:16 Uhr
Hallo, ich möchte bitte noch fragen:
Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1.LJ ab September 2018: 740,-, im 2. LJ 810,-.
Ist dann bei den Steuer/SV-Daten, Geringfügigkeit/GLeitzone "Gleitzone 450,01-850" anzugeben?
im 3 LJ. ab 1.9.2020 wären es dann 880,00 , d.h. dann ab Monat September entsprechend gebe ich bei Geringfügigkeit/Gleitzone "Nein" an?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
Klaus-Dieter Schulze |
Verfasst am
21.09.2018 um 08:59 Uhr
Klaus-Dieter Schulze hat folgendes geschrieben:
Guten Tag, die Gleitzone findet bei Azubis keine Anwendung. Gruß Klaus-Dieter Schulze |
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