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Mischa Beha |
Verfasst am
18.11.2007 um 22:24 Uhr
Liebes Lohnfix-Team,
jetzt habe ich schon zwei mal die gleiche Anfrage an Sie geschickt: einmal als e-mail, einmal als Anfrage im Forum. Und keine Antwort! Was ist los?? Ich bitte recht zügif um Beantwortung!!
1. Angestellte wechselt innerhalb des Jahres die vereinbarte Wochenstundenzahl, damit gerät sie von innerhalb der Gelitzone nach außerhalb der Gleitzone. Wie gebe ich das ein?
2. Ihre vereinbarte Arbeitsstunden wechseln von 3 Tage / Woche auf 5 Tage / Woche. Wie gebe ich das in den Urlaubskalender ein? Wo kann ich überhaupt ihren Urlaubsanspruch im Kalender fixieren?
Würde mich freuen jetzt wirklich erfolgreiche Antwort!
M. beha |
Winkha.us |
Verfasst am
20.11.2007 um 12:28 Uhr
Was es nicht alles für Probleme gibt.
Ich bin ja immer noch begeisterter Umsteiger von Marke Eigenbau auf Lohnfix.
Die elektronischen Meldungen hätte ich allein nicht mehr hinbekommen. Und wenn demnächst die Steuerkarten abgeschafft werden und die Verwaltung uns elektronisch über Steuerkartenänderungen informieren wird, ist das ohne Lohnfix wohl nicht denkbar.
Laienhaft würde ich diesen Mitarbeiter nach der Gleitzone abmelden.
Danach würde ich ihn als "Neuen" Mitarbeiter im Normalbereich´führen und bin mal auf die Reaktion der Technik gespannt. |
LohnFix |
Verfasst am
20.11.2007 um 12:47 Uhr
Guten Tag Herr Beha,
zu 1): Eingabe erfolgt auf der 'ersten Karteikarte' oben rechts: 'Geringfügigkeit, Gleitzone'
zu 2): Im Urlaubskalender finden Sie oben rechts die Tasten mit den Dreiecken nach oben/nach unten. Damit wird der Urlaubsanspruch tagesgenau eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
PS.: Am Rande sei vermerkt, dass wir bei der Programmeinführung gerne Unterstützung geben, ob per Mail, Forum oder Telefon. Allerdings kann dies nicht ohne Berechnung erfolgen. Fragen zur Programmbedienung (wo finde ich den Schalter x?) sind dann schneller mdl. als schriftlich beantwortet. |
Christiane Nettler |
Verfasst am
20.11.2007 um 15:41 Uhr
Hallo Herr Beha,
eine "richtige" Abmeldung aus der Gleitzone ist nicht erforderlich. Wie Herr Bohnen schrieb, Umstellung in den Karteikarten reicht schon. Die SV-Meldung vermerkt dann mit dem Schlüssel 2, daß der Lohn sowohl innerhalb, wie außerhalb der Gleitzone lag.
Und in welchem Forum Sie auch immer die Frage schon einmal gestellt haben - hier offenbar nicht.... |
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