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Annette Münstermann |
Verfasst am
23.09.2012 um 11:18 Uhr
Hallo, Ich habe mehrere Personen mit Geburtsdatum und -ort angemeldet. Bei denen, die ich wegen der Kurzfristigkeit gleich wieder abgemeldet habe, habe ich in Meldefix auch umgehend die SoV-Nummer zurückgemeldet bekommen. Die Abmeldung mußte ich dann noch von manuell auf automatisch umstellen, aber dann gings. Bei einer Person, die länger als kurzfristig beschäftigt ist, habe ich die SoV-Nummer nicht zurückgemeldet bekommen. Wie komme ich hier automatisiert an die SoV-Nummer? Erst bei der Abmeldung? Danke - Annette Münstermann |
Christiane Nettler |
Verfasst am
25.09.2012 um 08:31 Uhr
Guten Morgen Frau Münstermann, abmelden kann man nur mit  SV-Nr. Wenn also noch keine rückgemeldet wurde, kann man telefonisch bei der Kasse nachfragen, an die gemeldet wurde. Ansonsten: noch etwas warten, vielleicht kommt die Rückmeldung noch. Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Annette Münstermann |
Verfasst am
25.09.2012 um 15:42 Uhr
Hallo Frau Nettler, Ja, das ist schon klar. Irgendwo im Forum habe ich gelesen, daß man bei der Krankenkasse aus Datenschutzgründen keine Auskunft bekommt. Das hilft also auch nicht. Die Kernfrage ist hier ja aber auch, wie das Lohnfix-Programn genau arbeitet, also wie schnell man die Rückmeldungen bekommt. Ggf. ist das ja so programmiert, daß man die Rückmeldung erst bekommt, wenn man die Person abmeldet - ? Inzwischen habe ich ein neues Problem mit den Personen, bei denen ich die Anmeldung mit Geburtsdatum und -ort gemacht habe und die Sozialversicherungsnummer zurück erhalten habe. Diese habe ich in die Stammdaten eingetragen. Unter Berichte I - SV-Meldung erhalte ich den Hinweis, daß wegen fehlender SV-Nummer die Übertragung manuell zu erstellen sei. Das habe ich gemacht (Reiter Betrieb - Button melden), und Meldefix gestartet und die Meldungen abgesetzt. Das Transferticket hat sich in die Meldung auch übertragen, allerding erscheint nach wie vor der Hinweis, daß die Übertragung manuell zu erstellen sei. Kann ich diese Meldebescheinigung an die Beschäftigten geben, oder kommt da noch eine Meldung ohne diesen Hinweis? Mit freundlichen Grüßen   Annette Münstermann |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
25.09.2012 um 18:31 Uhr
Guten Tag Frau Münstermann,
für Mitteilung über die SV-Nummer sollte die einzige Auskunftstelle der Mitarbeiter sein. Nicht wegen Datenschutz, sondern weil es der kürzeste Weg ist. In Ausnahmefällen, wenn Anmeldungen ohne SV-Nummer erstellt wurden, geht die SV-Nummer auch von der Krankenkasse an den Arbeitgeber. Wurde die SV-Nummer nicht auf dem Weg über MeldeFix (= Poststelle) mitgeteilt, dann ist nach der Ursache zu suchen. Das ist nur durch einen Blick in die Details möglich, hierfür können unter 'Hilfe' die 'Daten an den Support' gesendet werden. Weiterhin ist der Mitarbeiter die erste Stelle, die eine Information über eine evtl erstmalig zugeteilte SV-Nummer erhält. Abmeldungen ohne SV-Nummer werden von der Sozialversicherung nicht angenommen, weil das darin mitgeteilte SV-Brutto keiner Person sicher zugeordnet werden kann. Ergo ist die Abmeldung zu korrigieren, wenn die SV-Nummer vorliegt. In LohnFix gibt es ein automatisiertes Verfahren zur Korrektur. Zunächst muss die zutreffende SV-Nummer bekannt sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
26.09.2012 um 10:34 Uhr
Ulrich Bohnen hat folgendes geschrieben:für Mitteilung über die SV-Nummer sollte die einzige Auskunftstelle der Mitarbeiter sein. Nicht wegen Datenschutz, sondern weil es der kürzeste Weg ist. |
Oh, oh - schön wärs ja! Bei unseren Aushilfen aussichtslos. Da kriegt man Krankenkassennummern, Kontonummern u.ä. angeboten. Wenn die Kassen sich zieren wegen Datenschutz, lasse ich die Meldung halt liegen, bis sie selber nachfragen, und das tun sie todsicher irgendwann!
Die automatisierte Rückmeldung der Nummer ist natürlich die weitaus bessere Lösung! Mit freundlichen Grüßen ChristianeNettler |
Annette Münstermann |
Verfasst am
13.02.2013 um 10:59 Uhr
Hallo Lohnfix-Team, Hier scheint sich die Programm-Logik von Meldefix geändert zu haben - ? Jedenfalls habe ich im letzten Jahr noch die Sozialversicherungenummer als Nachricht im Posteingang zurückgemeldet bekommen. Aktuell ist das nicht mehr der Fall, mit der Konsequenz, daß die Jahresmeldung nicht rausgeht. Oder muß ich nur noch länger auf eine Rückmeldung von Meldefix warten - wenn ja, wie lange dauert das üblicherweise? Mit freundlichen Grüßen,   Annette Münstermann |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
13.02.2013 um 11:09 Uhr
Hallo,
keine Änderung. Der Posteingang in MeldeFix soll alle Rückmeldungen anzeigen. Zusätzliche Anzeige in LohnFix unter 'Optionen', 'Posteingang' die Post, die für die geöffnete Lohndatei bestimmt ist.
Wenn Sie SV-Nummern erwarten, dann könnte die Ursache für ein Ausbleiben geprüft werden mit dem üblichen Weg 'Daten an Support senden'. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
14.02.2013 um 15:09 Uhr
Guten Tag Frau Münstermann,
Ihre Daten sind eingetroffen, für die Analyse ist das sehr hilfreich, sprich: unerlässlich. Die Daten zeigen:
In der Zeit von September 2012 bis zum 6. November wurden SV-Nummern für 8 verschiedene Mitarbeiter über den Posteingang zurückgemeldet ... :-) Das finde ich wunderbar, wie die Hin- und die Rückmeldungen ihr Ziel erreicht haben (zur Identifikation bei der Rückmeldung gibt es noch keine SV-Nummer in den Personal-Stammdaten; beim Einlesen über Optionen, Posteingang würden sogar die nicht abgesandten SV-Meldungen versandfertig mit SV-Nr abgeändert).
Keine weiteren Eingänge befinden sich im Posteingang:
a) die Frage nach dem Warum? bzgl. der neunten Mitarbeiterin ist an die Kasse oder die Rentenversicherung zu richten - hier gibt es keine 'liegengebliebenen' Rückmeldungen. Dass die Anmeldung angekommen ist, geht aus dem Transferticket (ResponseID) hervor, die ersten Stellen des Tickets geben das Datum an (20120909).
b) Frage nach der SVNr der Einfachheit halber an die Mitarbeiterin stellen; keine Briefpost eingegangen?
-------------------------------- Allgemeines Fazit: Dass ein Meldeweg eine Zuverlässigkeit von 100% hätte, ist eine sehr unrealistische Erwartung. Niemand würde sich in ein Auto mit nur einem Bremssystem setzen und ein Haus ab zwei Stockwerken erhält nur dann eine Baugenehmigung, wenn es über zwei getrennte Rettungswege verfügt. In der Lohnabrechnung soll das nicht gelten. Beispiel: Abrechnung der Mehrfachbeschäftigten nur mit Rückmeldung der Krankenkasse, Zuverlässigkeit dieser Rückmeldung: ... siehe oben. Das soll nicht bedeuten, dass von Meldestellen wie den Kassen / der RV jemals Perfektion zu verlangen ist. Die Wege sind nicht passend vorgegeben.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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