Maike Voß |
Verfasst am
19.03.2013 um 10:38 Uhr
Guten Morgen,
nachdem wir die Daten von Ihnen geprüft haben, ist festzustellen, dass die Meldungen von LohnFix automatisch richtig generiert wurden. In der Fallkonstellation, die recht normal ist: - geringfügig entlohnte Beschäftigung, - der Lohn wurde im Januar auf über 400 Euro erhöht, - die Beitragsgruppe '5' in der RV ist nicht geändert (Befreiungsantrag liegt vor) war eine Abmeldung mit Grund 33 mit anschließender Anmeldung mit Grund 13 zu erzeugen. Da das Fortbestehen der RV-Freiheit per 1.1. beantragt wurde, entfällt die Jahresmeldung. Sie finden dies u.a. in der zusammgengefassten zwei-Seiten-Erläuterung unter 'Formulare Geringfügige Beschäftigungen', Punkt 8.
Dass die Meldungen in Verbindung mit Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro ein Stolperpunkt für Anwender sind: ja, natürlich. Die scheinbar 'einfache' Anhebung von 400 auf 450 Euro wurde so ausgestaltet, dass der Kommentierungstext der 'Spitzenverbände' 155 Seiten umfasst. Bürokratie will schließlich auch leben.
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