Verfasst am
08.11.2010 um 11:23 Uhr
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer wird jeden Monat eine DEÜV-Meldung mit Meldegrund 54 erzeugt. Das Statusfeststellungsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen und keine SV-Versicherungspflicht (außer U1 und U2) festgestellt. Muss hier nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens die Schaltfläche "Gesellschafter-Geschäftsführer" in "leer" geändert werden, um diese Meldung zu unterdrücken? Oder muss die Meldung wirklich jeden Monat abgegeben werden (oder nur solange, wie das Statusfeststellungsverfahren läuft)? Viele Grüße Michael Stender |