Verfasst am
28.11.2012 um 12:13 Uhr
Es gab keine Probleme ...
Wie können Sie die rechtzeitige Weiterleitung durch den LohnFix-Server als Ihren 'verlängerten Arm' erkennen? Bei Empfang der Daten gibt der Kommunikationsserver der ITSG eine sog. 'package-response-ID' zurück. Wir nennen diese ID 'Transferticket' - weil das Elsterverfahren als erstes die Rückgabe-Quittung so genannt hatte. Das Transferticket können Sie seit ca. August 2012 auf den Beitragsnachweisen unter 'Berichte I' sehen.
Sie hatten am 23.10.12 um 22.42 Uhr die Nachweise an den LohnFix-Server gesendet. Das Transferticket Ihrer Sendung an die Ersatzkasse lautet: 20121023211338222951024
Die ersten acht Ziffern der 'package-response-ID' geben das Empfangsdatum des KomServers der ITSG wieder: 2012 10 23. Der 'Eingangsstempel' durch Empfänger erfolgte also innerhalb von max. 78 Minuten nach Absendung (die genaue Empfangszeit in Std:Min geht aus der response-ID nicht hervor). Den sieben anderen zur gleichen Zeit versandten und in gleicher Weise verarbeiteten Nachweisen brauchen wir jetzt nicht nachzugehen ... Sie finden das Transferticket selbst wie oben beschrieben.
Anmerkungen 1. Zur Historie: Im April 2011 war es ein einziges Mal in zehn Jahren zu einer verzögerten Weiterleitung gekommen. 2. Seit Mitte diesen Jahres werden die Kassennachweise und SV-Meldungen an den ITSG-Kommunikationsserver gesendet. Zuvor erfolgte der Versand bei den Beitragsnachweisen per E-Mail, ein weniger zuverlässiger Weg. 3. Der Aktualisierungsserver wirkt sich auf Weiterleitungen nicht aus, es sind getrennte Systeme.
4. An wen wenden, wenn eine Schätzung der Beiträge erfolgte? An die Krankenkassen, die Sie geschätzt haben.
5. Lässt sich die Problematik beim Kassennachweis vermeiden? Aufgrund von Erfahrungen, wie sie Ihnen soeben im Oktober begegnet sind, empfehlen wir, auf das von den Kassen als 'bequem' angebotene Abbuchungsverfahren nicht einzugehen.
Erst mit dem Abbuchungsverfahren wird der Zeitpunkt für die Einreichung der Nachweise bedeutsam und er wird weiter verkürzt. Wenn Sie überweisen, liegt es in Ihrer Hand, dass Sie den richtigen Betrag überweisen und dass diese Überweisung rechtzeitig zum drittletzten Bankarbeitstag erfolgt (statt fünf- oder sechsletzter Arbeitstag für den Nachweis). Der Beitragsnachweis dient dann nur dazu, die Höhe der Überweisung zu bestätigen. Hinweis: Wenn die Beiträge aus der Zahlungsliste in eine DTAUS-Datei exportiert werden, kann diese Zahlungsdatei an ein auf dem lokalen PC eingesetztes Bankprogramm übergeben werden. Damit sind Überweisungen kaum aufwendiger als Abbuchungen.
Fazit: Sie sind und bleiben mit dem von Ihnen eingesetzten Programm auf der sichersten Seite, die Sie im Lohn wählen konnten, mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |