|
3196 mal gelesen |
|
Andrea Timmermann |
Verfasst am
24.08.2011 um 22:35 Uhr
Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin, die in 2011 nur Krankengeld bezogen hat und zum 31.07.11 ausgeschieden ist. Laut Gerichtsbeschluss muss nun noch eine Abfindung gezahlt werden. Die Abrechnung für August klappt dank des Button "Zahlung nach Austritt" einwandfrei. Ein Problem habe ich aber nun bei der Lohnsteuerbescheinigung, als Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wird 01.08.-31.07. angegeben. Eigentlich müsste da aber als Ende doch der 31.08. stehen (Monat, in dem die Abfindung gezahlt wird).
Hatte schon mal jemand dieses Problem oder hat jemand einen Lösungsvorschlag?
Viele Grüße, Andrea Timmermann
|
Nils Petersen |
Verfasst am
25.08.2011 um 10:15 Uhr
Eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes ist arbeitsrechtlch fällig zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also zum 31.07. Eigentlich hätte die Abfindung also noch mit der Juli-Abrechnung ausgezahlt werden müssen. Wenn das (warum auch immer) nicht möglich ist und die Abfindung erst im August gezahlt wird, endet das aber nichts am - durch Kündigung oder durch Vereinbarung - definierten Beschäftigungsende 31.07.
Gruß
Nils Petersen |
Andrea Timmermann |
Verfasst am
26.08.2011 um 12:09 Uhr
Danke, Herr Petersen. Da aber dann das Datum des Beginns (bei mir 01.08.) falsch ist, habe ich dann doch mal mit dem Lohnfix-Team telefoniert. In der Rubrik "Lohnsteuerbescheinigung erstellen" kann man rechts unter dem Text "mehrere Beschäftigungszeiten" verschiedene Pubkte auswählen. Ich brauchte nur "alle Perioden (Zahlung nach Austritt)" auszuwählen und schon bekomme ich als Beschäftigungszeitraum 01.01.-31.07. angezeigt. Das hier nur mal zur Info, falls noch jemand solch eine Frage hat.
Frau Voß, Ihnen nochmal vielen Dank.
Schönes Wochenende, Andrea Timmermann
|
|
|