Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
04.05.2012 um 08:10 Uhr
Guten Tag Frau Nettler,
eine einfache Systematik war bei SV-Meldungen nie angelegt. So meldet die "Unterbrechungsmeldung" nicht die Unterbrechung, sondern die Zeit davor. Eine Unterbrechung wird nur gemeldet, wenn sie mindestens einen vollen Kalendermonat erreicht (nicht 30 Tage, sondern vom 1. bis zum letzten des Monats). Warum eine Unterbrechung etwa vom 25. März bis 30. April zu melden ist, diejenige vom 2. März bis 29. April aber nicht, entzieht sich demjenigen, der die Melderegeln mit Logik zu verstehen sucht. Die Melderegeln sind historisch gewachsen und nach dem bekannten Motto 'haben wir immer schon so gemacht' sind sie scheinbar unumstößlich. Weitere beeinflussende Faktoren sind: eine Unterbrechung tritt je nach Fehlzeit erst nach vier Wochen ein oder verschiedene Fehlzeiten schließen aneinander an.
Bei Fragen nach Meldungen (Historie etc) ist der geeignetste Weg der, die Daten an den Support zu senden, damit bei der Beantwortung alle Details vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |