LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
19.09.2012 um 09:43 Uhr
solange Ehefrau keinen sozialversicherungspflichtigen Job ausübt, ist sie in der Regel beim Ehemann mit versichert. Sobald sie aber eine solche Beschäftigung annimmt, muss sie sich selbst bei einer Krankenkasse krankenversichern- Ausnahme ist bei einem Mini-Job bis Euro 400 (pauschale Beiträge an die MiniJob-Zentrale). |